EC Karte nicht mit PIN aufbwahren!

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Ubama

Ubama

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Hallo,

Einer Frau wurde m Supermarkt die Handtasche samt der EC Karte geklaut. Wenig später wurden vom Dieb um 1000,00€ abgehoben. Die Frau klagte die Bank wegen unzureichnende Sicherheitssystem.

Das Gericht lehnt aber de Klage zurück, weil die Frau den PIN gemeinsam mit der Karte aufbewahrt haben soll.

Wie sonst hätte der Dieb die Abhebung von 1000,00€ realisieren können, argumentierte das Gericht und gab der Bank Recht, die eine solche Abhebung nicht stornieren wollte.

Hier das Aktenzeichen des Amtsgericht von München: Aktenzeichen: 233 C 3757/11).

Sicher ist sicher, man sollte den Pincode weit weg von der Karte aufbewahren.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
FINO

FINO

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Hallo, Ubma

Du hast ein wivjtiges Thema angeschnitten:

Sicherheit und Banken.


Die Banken haben mittlerweile vieles unternommen um den Gaunern und Betrügern das Leben schwer zu machen.

Aber die Kunden sind noch naiv und unbedacht. Sie unterschätzen die Dreistigkeit der Betrüger und sind meißt sehr leichtsinnig.

"Mir wird es nicht passieren" ist die verbreitete Devise viele Bankkunden.

Es trifft nicht immer die anderen und irgend wann trifft es mich auch, sollte die allgemeine Devise sein.

Karte und Pin niemals gemeinsam aufbewahren.

Die Pin-Nummer sollte man auswendig lernen und was auf dem Papier geschrien ist, wegwerfen.

Das Gericht hat ein gerechtes Urteil gefällt. Die Banken tun immer das Nötigste aber die Kunden sind unachtsam. Das muss hier in aller Deutlichkeit gesagt werden.

Gruß
Fino
 
Korman

Korman

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Hi,

Ich finde auch, dass das Gerichtsurteil gerecht ist.

Man sollte niemelas dem Dieb eine Leiter zu Hand geben und sich danach beschwerden, dass der Dieb einem ausgeraubt habe.

Jeder, der Unachtsam ist, sollte aus diesem Urteil eine Lehre ziehen. Die Banken können nicht für alles verantwortlich gemacht werden können.

Gruß
Korman
 
sabrina

sabrina

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Hi,

ich finde auch das Urteil gerecht und der Kunde sollte schon aufpassen, dass die karte nicht mit dem Pin-Code zusammen aufbewahrt wird.

Dies entspreche etwa, dass man den Schlüssel neben dem Schloss liegen lässt, nach dem man die Tür verschlossen hat.

Die Tür sollte schwer aufzukriegen sein, ist Sinn der Schließaktion durch einen Schlüssel.

Aber manche sind unverbesserlich und meinen, dass es sie nicht betreffen werden.

Es sind immer die Anderen, die von solchen Schäden betroffen werden.

Sind wir nicht alle so und meinen, dass man nicht betroffen werde?

Irgendwann erwischt es einem schon, wenn man nicht vorsichtig genug ist.

Gruß
Sabrina
 
rudi

rudi

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Hallo,

ganz richtig das Urteil des Gerichtes. Jeder muss doch wissen, dass man den Schlüssel seines Fahrzeuges nicht neben dem Fahrzeug lagert um dem Dieb die Arbeit zu ermöglichen.

Die Pinnummer ist nichts anderes als der Schlüssel.

Aber wie viele Menschen sind es, die unachtsam sind und so handeln?

Wie viel Menschen erleiden dadurch Schäden in dieser Art?

Viele dürften es sein, die meinen, dass es sie selbst nicht betrifft aber immer die Anderen.

Erst wenn man selber betroffen ist, wird man klug und überlegt, was man so falsch macht.

Gruß
 
M

Magda.M

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Da stimme ich zu.
Ich finde wirklich, dass es nicht zuviel vom Kunden verlangt ist, dass er seine PIN-Nummer nicht direkt neben der EC-Karte aufbewahrt.
Natürlich wird man aus seinem Fehler lernen, wenn es einem wirklich mal passiert und der Geldbeutel geklaut wird. Aber vorsicht ist eben besser als Nachsicht.
 
marco

marco

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Hi, Magda

vielen dank für die offenen Worte.

Du bist ja schon ziemlich aktiv, was schreiben angeht.

Mach weiter so.

Schreibe auch über deine Erfahrungen und teile dein Wissen mit der Community.

Das Forum steht dir zur Verfügung.

Gruß
 
Thema:

EC Karte nicht mit PIN aufbwahren!

Sucheingaben

aktenzeichen: 233c375711

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