G
Gast
Hallo,
folgender Fall: Ein Verkäufer hat einen Makler beauftragt sein Haus zu verkaufen. Aber der Makler war nicht fleißig genug. Alle Interessenten, die er brachte baten einen sehr niedrigen preis, als der Verkäufer es haben wollte. Der Verkäufer hat natürlich diese Interessenten abgelehnt. Der Maklerauftrag hatte eine Frist von 6 Monaten. Nach dem Makler nicht geeignete Interessenten gefunden aber der Verkäufer aufgrund der nicht geeigneten Angebote, diese ablehnte, hat der Makler seine Tätigkeit reduziert und keine weitere Anstrengungen unternommen. Noch bevor der Maklerauftrag ausgelaufen ist hat der Verkäufer selbst einen Kaufinteressenten gefunden der bereit ist den gewünschten Kaufpreis zu zahlen.
Jetzt aber macht sich der Verkäufer Sorgen, dass der Makler eine Provision bzw. Entschädigung von ihm verlangt. Sind diese Sorgen berechtigt oder nicht? Kann der Makler eine solche Zahlung vom Verkäufer geltend machen?
Wie sind eure Erfahrungen?
LG
H. Dorn
folgender Fall: Ein Verkäufer hat einen Makler beauftragt sein Haus zu verkaufen. Aber der Makler war nicht fleißig genug. Alle Interessenten, die er brachte baten einen sehr niedrigen preis, als der Verkäufer es haben wollte. Der Verkäufer hat natürlich diese Interessenten abgelehnt. Der Maklerauftrag hatte eine Frist von 6 Monaten. Nach dem Makler nicht geeignete Interessenten gefunden aber der Verkäufer aufgrund der nicht geeigneten Angebote, diese ablehnte, hat der Makler seine Tätigkeit reduziert und keine weitere Anstrengungen unternommen. Noch bevor der Maklerauftrag ausgelaufen ist hat der Verkäufer selbst einen Kaufinteressenten gefunden der bereit ist den gewünschten Kaufpreis zu zahlen.
Jetzt aber macht sich der Verkäufer Sorgen, dass der Makler eine Provision bzw. Entschädigung von ihm verlangt. Sind diese Sorgen berechtigt oder nicht? Kann der Makler eine solche Zahlung vom Verkäufer geltend machen?
Wie sind eure Erfahrungen?
LG
H. Dorn