Eigentümer findet selbst Käufe hat der Makler Recht auf Provision?

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Gast

Hallo,


folgender Fall: Ein Verkäufer hat einen Makler beauftragt sein Haus zu verkaufen. Aber der Makler war nicht fleißig genug. Alle Interessenten, die er brachte baten einen sehr niedrigen preis, als der Verkäufer es haben wollte. Der Verkäufer hat natürlich diese Interessenten abgelehnt. Der Maklerauftrag hatte eine Frist von 6 Monaten. Nach dem Makler nicht geeignete Interessenten gefunden aber der Verkäufer aufgrund der nicht geeigneten Angebote, diese ablehnte, hat der Makler seine Tätigkeit reduziert und keine weitere Anstrengungen unternommen. Noch bevor der Maklerauftrag ausgelaufen ist hat der Verkäufer selbst einen Kaufinteressenten gefunden der bereit ist den gewünschten Kaufpreis zu zahlen.
Jetzt aber macht sich der Verkäufer Sorgen, dass der Makler eine Provision bzw. Entschädigung von ihm verlangt. Sind diese Sorgen berechtigt oder nicht? Kann der Makler eine solche Zahlung vom Verkäufer geltend machen?

Wie sind eure Erfahrungen?

LG
H. Dorn
 
Keller

Keller

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Hallo,

es kommt auf dem Inhalt des Vertrages. Wenn dort steht, dass der Eigentümer während der Vertragsverlaufzeit keine eigene Anstrengungen zum Verkauf des Objektes unternehmen darf, dann kann der Makler schon einen Anspruch auf eine Maklerprovision erheben. Meiste steht dort, dass der Makler einen Ersatzanspruch auf eine Provision hat, falls der Eigentümer den Verkauf des Objektes mit eigenen Anstrengungen verhindert.

am besten wäre einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Er kann den Vertragsinhalt auf eventuelle Forderungen des Maklers hin überprüfen.

Oder du musst den Nachweis erbringen, dass der Makler den Verkauf des Objektes nicht genügend vorangetrieben hat, was ja nicht so einfach ist.


Gruß
Keller
 
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Finanzhai

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Ja das würde ich auch sagen nehme dir lieber einen Anwalt.
 
Tegger

Tegger

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Einfach mal einen Anwalt den Vertrag vorlegen und beraten lassen.
 
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