Einkommenssteuererklärung

Diskutiere Einkommenssteuererklärung im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo ich hoffe es kann mir jemand einen Tipp geben. Ich bin absoluter Steuer-Laie und hab 0 - Ahnung. Ich hatte mich für meine...
U

Unregistriert

Hallo
ich hoffe es kann mir jemand einen Tipp geben. Ich bin absoluter Steuer-Laie und hab 0 - Ahnung. Ich hatte mich für meine Lohnsteuererklärung durch sämtliche Texte und Infos und Tipps gelesen und dachte eigentlich einen kleinen Durchblick erhalten zu haben. Ich hatte unsere Renovierungsarbeiten angegeben als Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Es wurden von mir Rechnungen über seperat ausgewiesene Arbeitszeit mit Überweisungen vorgelegt. Die Kosten für die Arbeitszeit waren über 5000 Euro. Der sehr unfreundliche Sachbearbeiter des Finanzamtes meinte mal kurz warum ich nicht gleich alles renovier ließ, das wäre jetzt ein steuerlicher Vorteil. Im Bescheid nun die Ernüchterung: 40 Euro Rückzahlung.

Da mir die Erklärung natürlich wieder nichts sagt, habe ich den Sachbearbeiter wieder angerufen. Seine Erklärung: Wollen Sie mir ode was?

Kann mir jemand nur anhaltsweise erklären, wie man das verstehen kann und ob ich mich damit abfinden soll.

Danke
 
U

Unregistriert

sollte natürlich heißen: ......mehr oder was?

dachte man bekommt 20 % Zurück oder wie kann man das eigentlich verstehen?
 
B

Broiler

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen, in deinem speziellen Fall die Handwerkerrechnung, werden 20 % der Arbeitskosten berücksichtigt, wären also bei deinen gennanten 5000€ immerhin auch 1000€. Maximal kann man aber 1200€ geltend machen bei der Steuererklärung. Zudem wird dieser Steuererstattung direkt von der Steuerschuld abgezogen. Was stand denn im Bescheid sonst noch drin? Die listen das ja normalerweise auf.
 
U

Unregistriert

Hallo,

wenn Sie insgesamt nur 40€ raus bekommen haben, sind Ihre anderen Erstattungen mit fürderen Steuern verechnet worden. Dazu kann es Z.B.(!) kommen, wenn Sie ausl. thesaurierende Fonds haben und mit den ausschüttugnsgleichen Erträgen den Freistellugnsrahmen sprengen - und tausend andere Arten, wie Steuerlast NACH der Erklärung ansteigen kann...

Um Ihre Abrechnung vom Amt zu kontrollieren, könnten Sie mir einem Steuerberater in Kontakt treten oder mit dem Lohnsteuerhilfeverein (für Gewerkschaftsmitglieder/ DGB übrigens noch billiger). ->Dort ist die nachträgliche Prüfung des Bescheides normalerwiese inklusive...
Ansonsten gelten bei der Abrechnung vom Amt Einspruchsfristen!

Untersuchungen von Finanztet haben ergeben, daß die Finanzamtsquittungen OFT fehlerhaft sind!
 
U

Unregistriert

Vielen Dank für die Antworten. Nein wir sind eine ganz normale Arbeitnehmerfamilie. Wir haben keine Sparbücher, Fonds oder ähnliches. Eben nur große Renovierungen am Haus und da viel einiges an. Hatte mich gefreut, das wenigstens in der Lohnsteuererklärung geltend machen zu können. Das hier irgendwelche Steuerlasten entstanden sind und das noch in dieser Höhe kann ich mir nicht vorstellen. Aber danke für den Tipp ich werde Einspruch einlegen.
 
U

Unregistriert

ich bin Steuerklasse 3 und ich bin Alleinverdiener, meine Frau Hausfrau wir haben 2 Kinder. Man könnte denken, wären die Renovierungen nicht gewesen, hätte ich einiges nachzahlen müssen. Das kann nicht sein, ich habe noch nie nachzahlen müssen und es hat sich bis auf die Renovierungen nichts geändert zu den Vorjahren.
 
B

Broiler

Mein Verdacht hätte jetzt auf 3/5 gelegen, richtig. Das Steuerrecht find ich persönlich hochkompliziert. Eventuell mal einen Steuerberater aufsuchen und fragen, ob er gg. ein Entgelt mal drüberschauen würde, sozusagen den Steuerbescheid prüfen. Weiß aber ehrlich gesagt nicht was das kostet.

Ginge auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein, aber ich mag die nicht so, daher auch der Verweis auf den Steuerberater.
 
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