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<p>[QUOTE="MulleWupp, post: 24810, member: 1061"]</p><p>Dann hast du immer noch keinen rechtlichen Anspruch aus dem Einlagensicherungs-Gesetz-Dings.</p><p></p><p>Wenn du schriftlich hast, das du das Geld dort nur angelegt hast, weil Dir - im Idealfall - von einem Filialleiter bzw. Vorstand der Bank garantiert wurde, dass du die kompletten zweiten 100.000 im Falle des Falles wieder komplett zurück bekommen wirst, dann hast du vielleicht ne Möglichkeit, das einzuklagen.</p><p></p><p>Aber wie gesagt, genau weiß ich das nicht.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="MulleWupp, post: 24810, member: 1061"] Dann hast du immer noch keinen rechtlichen Anspruch aus dem Einlagensicherungs-Gesetz-Dings. Wenn du schriftlich hast, das du das Geld dort nur angelegt hast, weil Dir - im Idealfall - von einem Filialleiter bzw. Vorstand der Bank garantiert wurde, dass du die kompletten zweiten 100.000 im Falle des Falles wieder komplett zurück bekommen wirst, dann hast du vielleicht ne Möglichkeit, das einzuklagen. Aber wie gesagt, genau weiß ich das nicht. [/QUOTE]
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