K
kk1131
Neuer Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 24.01.2013
- Beiträge
- 1
Hallo,
unser Onkel ist in der Zeit vom 25.12.2009 bis 08.02.2010 verstorben. Er wurde am 08.02.2010 tot in seiner Wohnung aufgefunden. Für 16 Nichten und Neffen hat er ein beträchtliches Vermögen hinterlassen.
Der Nachlassverwalter hat jetzt die Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Als Todeszeitpunkt hat er den 08.02.2010 angegeben.
Soviel ich weiß, betrug die Erbschaftsteuer in Steuerklasse II, in der wir ja fallen, bis zu einem Betrag von 75.000.- Euro im Jahre 2009 30%, bei einem Freibetrag von 20.000.- Euro.
Ab dem 01.01.2010 beträgt die Erbschaftssteuer nur noch 15% bei einem Freibetrag von 20.000.- Euro.
Muß das Finanzamt den Todestag 08.02.2010 akzeptieren oder kann es auch sagen, der Topdestag war der 25.12.2009, was ja nicht nachweisbar wäre.
Für eine Ausagekräftige Antwort wäre ich dankbar.
unser Onkel ist in der Zeit vom 25.12.2009 bis 08.02.2010 verstorben. Er wurde am 08.02.2010 tot in seiner Wohnung aufgefunden. Für 16 Nichten und Neffen hat er ein beträchtliches Vermögen hinterlassen.
Der Nachlassverwalter hat jetzt die Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Als Todeszeitpunkt hat er den 08.02.2010 angegeben.
Soviel ich weiß, betrug die Erbschaftsteuer in Steuerklasse II, in der wir ja fallen, bis zu einem Betrag von 75.000.- Euro im Jahre 2009 30%, bei einem Freibetrag von 20.000.- Euro.
Ab dem 01.01.2010 beträgt die Erbschaftssteuer nur noch 15% bei einem Freibetrag von 20.000.- Euro.
Muß das Finanzamt den Todestag 08.02.2010 akzeptieren oder kann es auch sagen, der Topdestag war der 25.12.2009, was ja nicht nachweisbar wäre.
Für eine Ausagekräftige Antwort wäre ich dankbar.