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Der im März von der ERV in der Reiserücktrittsversicherung eingeführte Reiserücktrittsgrund „Kurzarbeit“ wurde nun nach Angaben der ERV bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. Eingeführt wurde der neue Reiserücktrittsgrund aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Er war ursprünglich bis zum 30. Juni 2009 befristet.