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Unregistriert
Hallo,
wenn man eine EU-Versicherung abgeschlossen hat und es tritt wirklich der Fall ein das man erwerbsunfähig ist, darf man dann trotzdem leichte Aushilfstätigkeiten machen um sich etwas dazuzuverdienen oder wird das kategorisch ausgschlossen?
wenn man eine EU-Versicherung abgeschlossen hat und es tritt wirklich der Fall ein das man erwerbsunfähig ist, darf man dann trotzdem leichte Aushilfstätigkeiten machen um sich etwas dazuzuverdienen oder wird das kategorisch ausgschlossen?