Keller
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- 09.06.2011
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Durch die Harmonisierung der Gesetze der EU müssen nun Gewerbliche Finanzanlagenvermittler, die Investmentfonds und Vermögensanlagen auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt (unterliegt nicht der staatlichen Finanzaufsicht) vertreiben, ab Januar die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater.
Sie sind verpflichtet, ihren Kunden Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter auszuhändigen und ihre Provisionen offenzulegen.
Der Gesetzgeber verlangt von den gewerblichen Vermittlern außerdem einen Sachkundenachweis, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie den Eintrag in ein öffentliches Vermittlungsregister.
Hoffentlich wird auch die Überprüfung restriktiv durchgeführt. Was nützen die besten Gesetze wenn deren Einhaltung nicht überprüft wird.
Gruß
Keller
Durch die Harmonisierung der Gesetze der EU müssen nun Gewerbliche Finanzanlagenvermittler, die Investmentfonds und Vermögensanlagen auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt (unterliegt nicht der staatlichen Finanzaufsicht) vertreiben, ab Januar die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater.
Sie sind verpflichtet, ihren Kunden Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter auszuhändigen und ihre Provisionen offenzulegen.
Der Gesetzgeber verlangt von den gewerblichen Vermittlern außerdem einen Sachkundenachweis, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie den Eintrag in ein öffentliches Vermittlungsregister.
Hoffentlich wird auch die Überprüfung restriktiv durchgeführt. Was nützen die besten Gesetze wenn deren Einhaltung nicht überprüft wird.
Gruß
Keller