U
Unregistriert
Hallo zusammen,
mein Mann ist nebenberuflicher Kleinunternehmer - ich mache so gut ich kann die Buchführung in Form einer EÜR. Wir beide haben jedoch keine kaufmännische Ausbildung. Von daher sind da noch einige Fragen offen.
Frage 1 - buchen einer Maschine samt Zubehör:
In 2012 wurde eine Oberfräse für 640,00 € plus Zubehör für 98,00 € angeschafft.
Wird die Oberfräse nun zusammen mit dem Zubehör als AfA-Sammelposten GWG abgeschrieben oder ohne Zubehör? Und wenn es getrennt gebucht werden muss, wo oder wie buche ich das Zubehör?
Frage 2 - buchen von nachgekauftem Zubehör:
In 2013 haben wir Maschinenzubehör-Nachschub (einen Fräser, der in die Oberfräse eingebaut wird) gekauft. Wie oder wo wird nun dieser einzeln gekaufte Fräser gebucht?
Frage 3 - wie buche ich "Handwerkszeug"
Kann ich einfach in der EÜR eine Spalte "Handwerkszeug" einrichten (ach so: ich arbeite bzw. erledige die EÜR mit Excel)?
Frage 4 - Unterscheidung GWGs:
Ist das so richtig?
a) Gegenstände (also z. B. einen Hammer oder eine Schreibtischlampe) bis 150,00 € können sofort in der EÜR abgeschrieben werden z. B. als "Sonstiges Betriebsausgaben" und kommen nicht in die "Sofort-AfA-GWG" oder den "AfA-Sammelposten hinein?
b) Gegenstände zwischen 150,01 € bis 410,00 € werden als "Sofort-AfA-GWG" behandelt.
c) Gegenstände zwischen 410,01 € bis 1.000,00 € kommen in den "AfA-Sammelposten" hinein.
d) und: wie schreibe ich Anschaffungen ab, die über 1.000,00 € liegen?
Und die erst einmal letzte Frage:
e) Ich kaufe eine Maschine für 900 € und Zubehör für 200 €. Wird das zusammen gerechnet und ich liege damit über der 1000,00 € AfA-Sammelposten-Grenze oder wird beides dort gebucht aber einzeln???
Fragen über Fragen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke!
mein Mann ist nebenberuflicher Kleinunternehmer - ich mache so gut ich kann die Buchführung in Form einer EÜR. Wir beide haben jedoch keine kaufmännische Ausbildung. Von daher sind da noch einige Fragen offen.
Frage 1 - buchen einer Maschine samt Zubehör:
In 2012 wurde eine Oberfräse für 640,00 € plus Zubehör für 98,00 € angeschafft.
Wird die Oberfräse nun zusammen mit dem Zubehör als AfA-Sammelposten GWG abgeschrieben oder ohne Zubehör? Und wenn es getrennt gebucht werden muss, wo oder wie buche ich das Zubehör?
Frage 2 - buchen von nachgekauftem Zubehör:
In 2013 haben wir Maschinenzubehör-Nachschub (einen Fräser, der in die Oberfräse eingebaut wird) gekauft. Wie oder wo wird nun dieser einzeln gekaufte Fräser gebucht?
Frage 3 - wie buche ich "Handwerkszeug"
Kann ich einfach in der EÜR eine Spalte "Handwerkszeug" einrichten (ach so: ich arbeite bzw. erledige die EÜR mit Excel)?
Frage 4 - Unterscheidung GWGs:
Ist das so richtig?
a) Gegenstände (also z. B. einen Hammer oder eine Schreibtischlampe) bis 150,00 € können sofort in der EÜR abgeschrieben werden z. B. als "Sonstiges Betriebsausgaben" und kommen nicht in die "Sofort-AfA-GWG" oder den "AfA-Sammelposten hinein?
b) Gegenstände zwischen 150,01 € bis 410,00 € werden als "Sofort-AfA-GWG" behandelt.
c) Gegenstände zwischen 410,01 € bis 1.000,00 € kommen in den "AfA-Sammelposten" hinein.
d) und: wie schreibe ich Anschaffungen ab, die über 1.000,00 € liegen?
Und die erst einmal letzte Frage:
e) Ich kaufe eine Maschine für 900 € und Zubehör für 200 €. Wird das zusammen gerechnet und ich liege damit über der 1000,00 € AfA-Sammelposten-Grenze oder wird beides dort gebucht aber einzeln???
Fragen über Fragen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke!