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EÜR - Abschreiben oder Buchen von Maschinenzubehör?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 40310"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>wenn ein Firmenwagen abgeschrieben wird - buchen Sie die Reifen dann extra? Also!</p><p></p><p>2)"E-Teile" gehen immer dem Gerät zu...for more details please contact your Steuerberater- da kann man teils so bissi schieben al la Wertveränderung durch Instandsetzugnsaufwand. Diese Manöver kenne ich selbst aber zu wenig...!</p><p><a href="http://www.iww.de/asr/archiv/ersatzteillager-nutzen-sie-die-teilwertabschreibung-bei-der-bewertung-des-ersatzteillagers-optimal-f20210">Ersatzteillager | Nutzen Sie die Teilwertabschreibung bei der Bewertung des Ersatzteillagers optimal</a></p><p>Das hilft viell ein bischi(!) weiter.</p><p></p><p>3) klar: Beschreiben Sie das ruhig ein bisschen, damit es nachvollziehbar wird, verästeln Sie es aber nicht zuu weit...</p><p></p><p>4)</p><p>Bei 150,- bis 1000,-(!) haben Sie jetzt (seit 2010) die Wahl ob Sie den Zwischenschritt, wie Sie beschreiben, machen wollen oder ob diese ganzen Gerätschaften ab 410€ als Pool in die zeitwertige Abschreibung gehen sollen - das ist also insofern rationalisiert worden, bzw. der Abschreibe-Sammelpool wurde hier vergrößert. Bis 410 nach diesem Modell darf sofort(!) gemacht werden, also über allg. Betriebskostenführung und ohne Pool. Bei dem, wofür Sie sich entscheiden, sollten Sie dann bleiben!</p><p><a href="http://www.akademie.de/wissen/gwg-abschreibung-410-euro-oder-sammelposten">Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben: 410-Euro-Regel oder Sammelposten? | akademie.de</a></p><p>->hier noch eine Einschätzung dazu.</p><p></p><p>Bei dem was Sie unter b) und c) beschreiben (man kann das so machen!), kann man nur bis 60€ sofort Abschreiben, ab da(!) muß dann gepoolt werden! Sehen Sie das wie Max und Moritz...Das Neue hilt etwa bei Sachen wie einem PC (-für 800/900€...); der kann nun in die Sammelabschreibung - und kann somit über längere Zeit angerechnet werden - auch wenn Sie ihn früher erstetzen, behält er den steuerlichen Status bei! Außerdem kriegen Sie E-Teile bis 410€ gleich vom Tisch...</p><p></p><p>5) Die Maschine ist als Ganzes zu betrachten, wichtig ist die Übereinstimmung des Kaufdatums (also wenn da was nachgeliefert wurde, ist es wahrscheinlich nicht so schlimm, aber es wäre gut, wenn des Glump im Wirtschftsjahr eintrifft...).</p><p></p><p>->Der Zeitwert ist nun monatlich exakt zu bestimmen! Z.B.: 36Monate unterm Jahr gekauft/verkauft - Sie bilden 2 Jahre lang je 12 Monate "zu 1/3Gesamt" und die Teiljahre summieren Sie für die Unterlagen so, daß es passt (6+6/3+9/4+8/2+10 usw.)... </p><p></p><p><a href="http://www.urbs.de/afa/home.htm">Alle amtlichen AfA-Tabellen von urbs-media</a></p><p>->versch. Gerätetypen in der AFA (ticki-tack).</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 40310"] Hallo, wenn ein Firmenwagen abgeschrieben wird - buchen Sie die Reifen dann extra? Also! 2)"E-Teile" gehen immer dem Gerät zu...for more details please contact your Steuerberater- da kann man teils so bissi schieben al la Wertveränderung durch Instandsetzugnsaufwand. Diese Manöver kenne ich selbst aber zu wenig...! [url=http://www.iww.de/asr/archiv/ersatzteillager-nutzen-sie-die-teilwertabschreibung-bei-der-bewertung-des-ersatzteillagers-optimal-f20210]Ersatzteillager | Nutzen Sie die Teilwertabschreibung bei der Bewertung des Ersatzteillagers optimal[/url] Das hilft viell ein bischi(!) weiter. 3) klar: Beschreiben Sie das ruhig ein bisschen, damit es nachvollziehbar wird, verästeln Sie es aber nicht zuu weit... 4) Bei 150,- bis 1000,-(!) haben Sie jetzt (seit 2010) die Wahl ob Sie den Zwischenschritt, wie Sie beschreiben, machen wollen oder ob diese ganzen Gerätschaften ab 410€ als Pool in die zeitwertige Abschreibung gehen sollen - das ist also insofern rationalisiert worden, bzw. der Abschreibe-Sammelpool wurde hier vergrößert. Bis 410 nach diesem Modell darf sofort(!) gemacht werden, also über allg. Betriebskostenführung und ohne Pool. Bei dem, wofür Sie sich entscheiden, sollten Sie dann bleiben! [url=http://www.akademie.de/wissen/gwg-abschreibung-410-euro-oder-sammelposten]Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben: 410-Euro-Regel oder Sammelposten? | akademie.de[/url] ->hier noch eine Einschätzung dazu. Bei dem was Sie unter b) und c) beschreiben (man kann das so machen!), kann man nur bis 60€ sofort Abschreiben, ab da(!) muß dann gepoolt werden! Sehen Sie das wie Max und Moritz...Das Neue hilt etwa bei Sachen wie einem PC (-für 800/900€...); der kann nun in die Sammelabschreibung - und kann somit über längere Zeit angerechnet werden - auch wenn Sie ihn früher erstetzen, behält er den steuerlichen Status bei! Außerdem kriegen Sie E-Teile bis 410€ gleich vom Tisch... 5) Die Maschine ist als Ganzes zu betrachten, wichtig ist die Übereinstimmung des Kaufdatums (also wenn da was nachgeliefert wurde, ist es wahrscheinlich nicht so schlimm, aber es wäre gut, wenn des Glump im Wirtschftsjahr eintrifft...). ->Der Zeitwert ist nun monatlich exakt zu bestimmen! Z.B.: 36Monate unterm Jahr gekauft/verkauft - Sie bilden 2 Jahre lang je 12 Monate "zu 1/3Gesamt" und die Teiljahre summieren Sie für die Unterlagen so, daß es passt (6+6/3+9/4+8/2+10 usw.)... [url=http://www.urbs.de/afa/home.htm]Alle amtlichen AfA-Tabellen von urbs-media[/url] ->versch. Gerätetypen in der AFA (ticki-tack). [/QUOTE]
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