Ex ließ mich nicht in unsere noch gemeinsame Wohnung rein

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frantiska

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Hallo Leute!
Ich habe fast zwei Jahre mit meinem Ex-Freund in unserer gemeinsamen Wohnung gewohnt. Mietvertrag läuft auf uns beide. Unsere Beziehung lief schon lange nicht mehr gut, da er immer komischer wurde. Als er dann eines Abends handgreiflich wurde, bin ich zu meinen Eltern über Nacht. Wollte eine Woche später meine restlichen Sachen holen. Einige Möbel, Personalausweis, usw. Da hat sich herausgestellt, dass er das Schloss ausgewechselt hat. Er öffnet auch nicht die Tür, wenn er Zuhause ist. Der vermieter meint, er könne nichts für mich tun. Mein Ex hat die Wohnung auch schon gegündigt. Dabei bin ich auch Mieterin und habe für diesen Monat auch die Miete bezahlt.
Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich? Wie bekomme ich meine Möbel und vor allem meinen Personalausweis wieder?
Habe ich nicht auch das Recht in die Wohnung reinzugehen?
Wie komme ich an meine Kaution?

Wäre schön, wenn sich einer auskennen würde.

Lieben Gruß
Sonja
 
U

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Also, zuerstmal, ihr steht beide im Mietvertrag? Dann kann der Vermieter die Kündigung gar nicht akzeptieren, dafür sind beide Parteien notwendig. Es sei denn, er hat Deine Unterschrift gefälscht, das würde dann unter Urkundenfälschung laufen (Straftat).

Wenn Du das Geld hast und unbedingt in die Wohnung musst dann kannst Du natürlich auch einen Schlüsseldienst beauftragen und das Schloss tauschen lassen, ob Du ihm das in Rechnung stellen könntest, keine Ahnung, sorry. Auf jeden Fall würde ich nochmal mit ihm das Gespräch suchen, wenn er handgreiflich wird, provozier ihn aber nicht (Anwalt, Polizei, etc).

Ist übrigens alles meine Meinung und Einschätzung, kein rechtlicher Rat.

Viel Glück
 
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cx 7

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Du bist ausgezogen aus der gemeinsamen Wohnung und darfst diese nur mit Einverständnis deines EX wieder betreten. Du kannst dich bei gewaltsamen Eindringen sogar strafbar machen. Hol dir unbedingt anwaltlichen Beistand!
 
U

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Wo steht bitte dass sie ausgezogen ist? Wenn mich mein Mann verprügeln würde würde ich auch erstmal das Weite suchen. Das zählt noch lange nicht als Auszug. Daß sie ein paar Tage später ihre Sachen holen wollte ist was anderes aber zu dem Zeitpunkt war das Schloss (in meinen Augen widerrechtlich) schon ausgetauscht.
 
C

cx 7

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Ich versteh deine Reaktion. Aber im engsten Bekanntenkreis hab ich so einen Fall live miterlebt. Da gings um ein gemeinsames Haus. Glaub mir, an meiner Aussage ist vieles wahr, leider!
 
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Einen Auszug stellt das aber auch nicht dar. Wenn ich in Urlaub fahre und meine Wohnung verlasse bin ich ja auch noch nicht ausgezogen. Und kündigen können eh nur beide zusammen.
 
P

Pede

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Auch ich empfehle Dir einen Anwalt aufzusuchen, der die nötigen Formalitäten am schnellsten in die Wege leitet. Im Endeffekt könnte es darauf hinauslaufen, dass ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden muss, der dann das Recht hat die Wohnung zu öffnen und deine Sachen herauszuholen.

Ich wünsche Dir wirklich nicht mehr, dass Du an einen Freund gerätst, der handgreiflich wird. Denn ich betrachte dies als eine schlimme Demütigung.
Falls es Dir oder einer anderen Frau die hier mitliest trotzdem einmal passiert, habe ich folgenden Rat. Ruft sofort die Polizei. In Deutschland haben wir mittlerweile ein Gewaltschutzgesetz. Das Gesetz hat eine klare Maxime: "Wer schlägt muss gehen". Die Polizei entfernt den Schläger aus der Wohnung, wenn er nicht freiwillig geht und verbietet ihm sich der Frau zu nähern. Diese Auflage gilt erst einmal für 14 Tage. Das heißt: Man muss anschließend noch zum Amtsgericht gehen, damit der zuschlagende Mann dauerhaft draußen bleibt. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob er Mitmieter ist oder nicht.

In Deutschland haben wir endlich die Möglichkeit den Schuldigen zu sanktionieren und das ist immer derjenige (oder natürlich auch diejenige), welche/r zuschlägt. Nutzt diese Möglichkeit und gebt nicht klein bei.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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daumen hoch für diesen beitrag. das wusste selbst ich noch nicht. ein absolut hilfreicher tipp wie ich finde.
 
H

HochTief

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Hier wurde der Einsatz von einem Schlüsseldienst erwähnt und dass es eine Kostenfrage sei. Da möchte ich gerne an diese Stelle aufklären. Es ist nämlich so, dass ihr da völlig unterschiedliche Kosten zu erwarten habt. Denn das ist so eine Branche in der sich Viele sagen "man kann es ja mal probieren!" und verlangt unverschämt teure Preise. Die Lösung bzgl. der beschriebenen Problematik findet ihr hier: https://www.wz.de/ratgeber/haus-und-garten/keine-abzocke-woran-erkennt-man-einen-serioesen-schluesseldienst_aid-60336863
 
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