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MKnut
Die gestzliche Unfallversicherung ist ja eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber und es dürfen für den Arbeitnehmer keine Kosten entstehen, mein Arbeitgeber packt den Versicherungsbeitrag in Höhe von 158 Euro Jahresbeitrag auf das Bruttogehalt und zieht am Ende der Abrechnung, nachdem die vollständigen Sozialabgaben abgezogen wurden, vom Nettoentgeld den Betrag in Höhe von 158 Euro wieder ab. Durch diesen Vorgang wird doch der vollständige Versicherungsbeitrag in voller Höhe von mir versteuert, ist diese Art zur Zahlung der Unfallversicherung zulässig?