Finanzamt Neubrandenburg verlangt Steuern von ausländischen Rentnern

Diskutiere Finanzamt Neubrandenburg verlangt Steuern von ausländischen Rentnern im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; wenn ein ausländischer Rentener die Steuern nicht bezahlt, was passiert dann? Kann Neubrandenburg pfänden? Wenn ja wie sehen da die Freigrenzen aus?
U

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wenn ein ausländischer Rentener die Steuern nicht bezahlt, was passiert dann?
Kann Neubrandenburg pfänden? Wenn ja wie sehen da die Freigrenzen aus?
 
S

stegxx

geht das etwas genauer? welche ausländischen rentner? welche rente wird bezogen, wo leben die rentner nun? etc etc. sonst kann man dir net mal ansatzweise helfen.
 
U

Unregistriert

Franzose, der ca 850euro Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, jahrelang auch in Deutschland gewohnt hat und die gleichen Steuern wie Deutsche bezahlt hat, aber nun höher versteuert wird wie ein Brd-Rentner, da will das Finanzamt von 2005 an rückwirkend insgesamt 7500 incl 2011....wie bitteschön soll er das denn bezahlen? Also spielt er mit dem Gedanken und hat es auch schon getan...die Bescheide nicht zu beachten und es aufs äußerste ankommen zu lassen, ich bin Deutsche und in der Beziehung etwas ängstlicher, deshalb meine Frage...Was wird ihm passieren? Rente kommt auf ein Deutsches Konto...
Danke
 
U

Unregistriert

Aha,

ein Fall von exorbitanter Straferhöhung des Satzes - die Sache ist also schon fortgeschritten...
Ich sage mal so, das Sujet "verdient" in der Nähe des Existenzminimums, so daß die Einrichtung eines Pfändungschutzkontos wohl inzwischen Sinn macht in dem Case...
Sollte das Amt weitere hebel anbringen können(???), wäre eine Privatinsolvenz wohl der nächste Schritt...
Ansonsten gehört der Fall sicherlich sofort zu einem Fachanwalt für Steuern/Finanzen...
 
U

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also...wir waren gestern bei nem Anwalt und sind mit ihm der Meinung das wir nicht bezahlen...da wird einfach ein neues Steuergesetz beschlossen welches mit zweierlei Maß misst...in Deutschland wohnend würde mein Mann keine Steuern auf seine Rente bezahlen müssen, aber im Ausland gilt die Freibetragsgrenze nicht da er dort automatisch beschränkt Steuerpflichtig ist, weder der Grundfreibetrag noch das er verheiratet ist...eine maßlose Ungerechtigkeit. Das riecht sehr nach Abzocke...wir werden ein P-Konto einrichten und da er unter dem Pfändungsfreibetrag liegt können die auch nicht ab Rentenkasse pfänden...das widerstrebt mir zwar, aber auch ich sehe da keine andere Lösung. Sicher könnte man Ratenzahlung vereinbaren...aber logisch überlegt...warum soll man für etwas zahlen was willkürlich festgelegt wurde?
Danke Euch in jedem Fall :)
 
U

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Nachtrag....mittlerweile haben wir, rückwirkend ab 2005, Anträge auf unbeschränkt Steuerpflichtig ausgefüllt und dem Finanzamt geschickt...mal sehn was sich da entwickelt...sie haben zumindest geschrieben das sie das Verfahren stoppen und prüfen werden, was aber bei der Fülle der Fälle, dauern kann...to be continued
 
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Finanzamt Neubrandenburg verlangt Steuern von ausländischen Rentnern

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