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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38780"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>die FinanzamtsMA haben sich mit ihren Fällen zu befassen, und sonst mit nix - und zwar rein professionell, d.h. ohne Ansehen der Person (natürlich muß der Fall gewürdigt werden, um z.B. zu sehen was der Maier da nebenher laufen hat, was er "vergessen" hat, anzugeben...)!</p><p>Aber sonst gibt´s da offiziell keine Interessen.</p><p>Die Frau darf also aus datenschutzrechtichen Gründen nicht in den Steuerfall von dem AG reinschauen, um das mit dem Verdient ihres Partners zu vergleichen(...).</p><p>Natürlich ist genau das der Fall in hunderdtausenden Verstößen jährlich.</p><p>Hier bei der Gewerbesteuer von einem Kapitalisten ist es auch nicht ganz so schlimm (denke ich),</p><p>aber wenn es dann um die "Maus" geht, die man bei einer Party getroffen hat, wird definitiv eine Demarkationslinie überschritten. Es handelt sich um ein unsittliches Interesse/Einmischung/zunahetretung/Stalking. </p><p>->Bei sowas ist der Typ leicht seine Position, wenn nicht die gesamte Anstellung los... </p><p></p><p>Die Finananzbeamten arbeiten üblicherweise nach Buchstaben gruppiert. Den ganzen Acess hat nur die Vorgesetztenebene/ ein Verstoß hier ist also gleichzeitig auch ein Vertrauensbruch.</p><p>Bei den einfachen MA muß das also ev. auf dem Flurfunk geschehen - nach dem Prinzip der "eine Hand wäscht die Andere" funktioniert das aber schon.</p><p>Sowas gehört unterbunden, schon weil´s Disziplinlosigkeiten sind, die die Arbeitsmoral angreifen...</p><p>Die Bosse haben natürlich mehr Freiraum/ "Stichprobe". Es sind auch nur Sie, die (in irgendeinem Fall) mal schnell das Landratsamt wegen dem Fahrzeughalter anrufen können. Sowas ist echt übel, das ist ein definitiver Einbruch in die Privatsphäre/Verletzung der Perrsönlichkeits- u. Datenschutzrechte.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38780"] Hallo, die FinanzamtsMA haben sich mit ihren Fällen zu befassen, und sonst mit nix - und zwar rein professionell, d.h. ohne Ansehen der Person (natürlich muß der Fall gewürdigt werden, um z.B. zu sehen was der Maier da nebenher laufen hat, was er "vergessen" hat, anzugeben...)! Aber sonst gibt´s da offiziell keine Interessen. Die Frau darf also aus datenschutzrechtichen Gründen nicht in den Steuerfall von dem AG reinschauen, um das mit dem Verdient ihres Partners zu vergleichen(...). Natürlich ist genau das der Fall in hunderdtausenden Verstößen jährlich. Hier bei der Gewerbesteuer von einem Kapitalisten ist es auch nicht ganz so schlimm (denke ich), aber wenn es dann um die "Maus" geht, die man bei einer Party getroffen hat, wird definitiv eine Demarkationslinie überschritten. Es handelt sich um ein unsittliches Interesse/Einmischung/zunahetretung/Stalking. ->Bei sowas ist der Typ leicht seine Position, wenn nicht die gesamte Anstellung los... Die Finananzbeamten arbeiten üblicherweise nach Buchstaben gruppiert. Den ganzen Acess hat nur die Vorgesetztenebene/ ein Verstoß hier ist also gleichzeitig auch ein Vertrauensbruch. Bei den einfachen MA muß das also ev. auf dem Flurfunk geschehen - nach dem Prinzip der "eine Hand wäscht die Andere" funktioniert das aber schon. Sowas gehört unterbunden, schon weil´s Disziplinlosigkeiten sind, die die Arbeitsmoral angreifen... Die Bosse haben natürlich mehr Freiraum/ "Stichprobe". Es sind auch nur Sie, die (in irgendeinem Fall) mal schnell das Landratsamt wegen dem Fahrzeughalter anrufen können. Sowas ist echt übel, das ist ein definitiver Einbruch in die Privatsphäre/Verletzung der Perrsönlichkeits- u. Datenschutzrechte. [/QUOTE]
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