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Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Verstärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht beschlossen. Der Gesetzesbeschluss, der auf das Maßnahmenpaket vom Oktober des letzten Jahres zurückgeht, sieht für die Stärkung der Eingriffsrechte Änderungen im Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz vor. Die geplanten Änderungen sollen bis zum Sommer dieses Jahres in Kraft treten.
Der geplante Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem die Möglichkeit für die BaFin höhere Eigenmittel und eine höhere Liquiditätsausstattung verlangen zu können, sowie ein Ausschüttungsverbot oder Zahlungsverbot erlassen zu können. Zudem sollen neue Meldepflichten eingeführt werden und die BaFin darüber hinaus berechtigt werden, fachlich ungeeignete oder unzuverlässige Mitglieder aus den Kontrollgremien der Banken und Versicherungen abzuberufen.
Der geplante Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem die Möglichkeit für die BaFin höhere Eigenmittel und eine höhere Liquiditätsausstattung verlangen zu können, sowie ein Ausschüttungsverbot oder Zahlungsverbot erlassen zu können. Zudem sollen neue Meldepflichten eingeführt werden und die BaFin darüber hinaus berechtigt werden, fachlich ungeeignete oder unzuverlässige Mitglieder aus den Kontrollgremien der Banken und Versicherungen abzuberufen.