frage zur eidesstattlichen versicherung

Diskutiere frage zur eidesstattlichen versicherung im Recht Forum im Bereich Weitere Finanzforen; hallo ich bin es nochmal. hab eben ja schon eine frage gestellt wegen der adresse vom gläubiger. nun hab ich eine frage zur eidesstattlichen...
K

kaasch01

hallo ich bin es nochmal.

hab eben ja schon eine frage gestellt wegen der adresse vom gläubiger. nun hab ich eine frage zur eidesstattlichen versicherung. wie teuer ist das denn wenn ich die verlange? kostet das mehr als nur eine normale pfändung?

und wenn ich die verlange, wie lange gilt die denn dann? was mache ich, wenn der ex-chef insolvenz angemeldet hat? hab ich dann pech gehabt?
 
B

Broiler

Hat sich geändert, heisst jetzt Vermögensauskunft. Ist jetzt auch teurer geworden, soweit ich das mitbekommen hab. Früher kostete eine eV noch 30€. Wie es jetzt ist weiss ich aber nicht.
 
K

kaasch01

danke

ich hätte nun noch eine frage. es geht hier ja um nicht gezahltes gehalt. wenn ich mir jetzt so eine vermögensauskunft hole und etwas finde um meine forderung zu begleichen, wie wird denn da mein gehalt berechnet? nach der jetzigen steuerklasse oder nach der steuerklasse wie sie damals war? und zudem hat sich ja im steuerrecht einiges getan, heute ist es vielleicht mehr/weniger als damals, wird das berücksichtigt? oder muss ich den betrag um den es geht (brutto) selbst unterteilen und davon auch noch die sozialabgaben zahlen? kann mir da jemand weiterhelfen?
 
U

Unregistriert

Beim Finanzamt gilt das Zuflußprinzip. Das heißt, Bezüge werden nach dem jetzigen Steuerrecht besteuert. Die Steuerklasse spielt keine Rolle, da die Höhe der nachzuzahlende Steuer schlicht der Einkommenssteuertabelle entnommen wird. Und natürlich müssen Sie das selbst an das Finanzamt und die Sozialversicherungen melden - was dachten Sie denn?
 
K

kaasch01

also müsste er mir das gehalt brutto auszahlen? weil brutto ist ohne abzüge, netto mit. und wenn ich netto bekommen würde dann müsste er sich ja um die sache kümmern. oder ist das falsch?
 
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frage zur eidesstattlichen versicherung

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