Freiwillig gesetzlich versichern?

Diskutiere Freiwillig gesetzlich versichern? im Private Krankenversicherung Forum im Bereich Krankenversicherung; Hallo, ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Entscheidung weiterhelfen: Ich war bis zum 31.07.2010 durchgehen gesetzlich versichert. Danach...
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cawero

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Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Entscheidung weiterhelfen:

Ich war bis zum 31.07.2010 durchgehen gesetzlich versichert. Danach wurde ich zum Beamten auf Widerruf (für 2 Jahre) ernannt und bin somit vom 01.08.2010-31.07.2012 privat versichert. Danach zahle ich bis zum 09.08.2012 noch einen 100% Tarif bei der Privaten, da ich am 10.08.2012 einen befristeten Arbeitsvertrag im Angestelltenverhältnis habe. Daher bin ich ab 10.08.2012 für mindestens ein halbes Jahr wieder gesetzlich versichert. Es ist zu erwarten, dass ich nach diesem halben Jahr oder spätestens nach einem Jahr wieder in die Beamtenlaufbahn eintrete.

Nun bin ich am überlegen, ob ich langfristig nicht lieber freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchte.
Nun meine Fragen:
1. Wäre ich grundsätzlich berechtigt, mich zum sagen wir 1.2.2013 freiwillig gesetzlich versichern zu lassen (vorausgesetzt ich hätte ab dem 1.2.2013 wieder eine Beamtenstelle)? (Wenn nein, wann wäre es möglich?)
2. Mein Mann ist auch Beamter. Ist es richtig, dass dann sein Gehalt mit angerechnet werden würde um meinen Krankenkassenbeitrag für die freiwillig gesetzliche Versicherung zu berechnen?
3. Wenn ja, kann mir jemand die Berechnung dieses Beitrags erklären? (Ich weiß, ist schwierig ohne unser Einkommen zu wissen, aber so grundsätzlich?)
4. Wäre es für uns dann rechnerisch sinnvoller, dass wir uns dann beide freiwillig gesetzlich versichern lassen?

Vielen Dank schon mal!
 
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cx 7

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Sei doch froh, dass du dich als Beihilfeberechtigte günstig versichern kannst. Du zahlst ja nur 30/50%-Tarife. Als freiwillig Versicherte wäre dein Beitrag deutlich höher und die Leistungen aber gleichzeitig schlechter.
Es gibt Beamte, die sich freiwillig versichern müssen, wenn sie die Gesundheitsfragen der Privaten nicht entsprechend beantworten können, bzw eine Öffnungsaktion der Privaten nicht gegeben ist.
Bei der GKV interessiert nur DEIN Einkommen, zusätzlich evt anderer Einnahmen.

Also schaut beide, dass ihr in der PKV bleibt. Es ist immer günstiger, vor allem im Alter könnt ihr auch gut sparen.
 
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cawero

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Hallo cx7,

ich wollte mit meiner Frage keine Diskussion über das Für und Wider der privaten Krankenversicherung lostreten und bitte daher, meinen Wunsch bzw. meine Überlegung mich freiwillig gesetzlich versichern zu wollen, einfach hinzunehmen.
Ich brauche Hilfe bei der Beantwortung meiner Fragen. Die Vor- und Nachteile von GKV/PKV sind mir bekannt.
Danke!

"Bei der GKV interessiert nur DEIN Einkommen." --> Das habe ich leider schon anders gelesen. Wenn der Ehemann auch Beamter ist, wird dessen Einkommen in die Berechnung des Beitrags mit eingerechnet, so meine bisherige Info.
 
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cx 7

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Was willst dann eigentlich? Hab deine Fragen beantwortet. Und die Sache mit "DEIN" stimmt! Du hast nach einer "sinnvollen" Lösung gefragt, ich hab dir meine sinnvolle Antwort gegeben.
 
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cawero

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Entschuldige bitte, aber leider wurden meine Fragen (bis auf Frage 2) noch nicht beantwortet. Und ich hatte auch nicht allgemein nach einer "sinnvollen" Lösung gefragt, sondern konkret danach, ob es sinnvoller ist, dass ich alleine freiwillig gesetzlich versichert bin oder mein Mann es mir gleich tut.

Zur Beitragsbemessung habe ich nun selbst nochmal recherchiert und z.B. bei der BKK folgendes gefunden:
"Gibt es weitere Besonderheiten bei der Beitragsberechnung?
Ist Ihr Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert, sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet, das Einkommen Ihres Ehegatten bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Die Beiträge werden in diesem Fall mindestens von der Hälfte des Familieneinkommens berechnet. Das Familieneinkommen wird maximal in Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2012 = 3.825,00 €) berücksichtigt."

Das würde deiner Auffassung widersprechen.
Es liegt mir fern, dich zu kritisieren, da ich für jede Antwort dankbar bin, aber wenn ich auf widersprüchliche Informationen stoße muss ich versuchen, das für mich zu klären. Ich finde den ganzen Versicherungsdschungel sehr kompliziert und bin daher auf die Richtigkeit dessen angewiesen, was hier (und anderswo) geschrieben wird.
 
B

Broiler

Nochmal genau gefragt. Du willst also, sobald du wieder in die Beamtenlaufbahn kommst, in der GKV freiwillig versichert sein, ist das richtig?

Erreichst du denn dabei die Beitragsbemessungsgrenze? Weil erst dann kannst du dich freiwillig in der GKV versichern lassen.

Übrigens, rechtsverbindliche Aussagen wirst in einem Forum nicht finden. Denk mal, cx 7 wird nach bestem Wissen und Gewissen seine Antwort formuliert haben ;) Da kann es aber auch mal vorkommen, dass jemand falsch informiert ist.
 
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cawero

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Hallo Broiler,

zu deiner ersten Frage: Ja genau!

Wie hoch ist denn die Beitragsbemessungsgrenze?
 
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Broiler

Die hast du in deinem vorletzten Beitrag selbst schon geschrieben ;) Ohne dir jetzt aber zu nahe zu treten, ich gehe stark davon aus, dass du diese Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichst. Daher wird dir wohl letztlich nur die Private Krankenversicherung bleiben.
 
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cawero

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Abgesehen davon, dass ich diese Grenze nur knapp verfehle, ist das m.E. kein Auschlussgrund für die freiwillige GKV.
Diese Grenze besagt ja nur, dass mein Beitrag nicht teurer wird, wenn ich mehr als 3850 Euro verdiene. D.h. sollte ich z.B. 5000 Euro verdienen würde ich trotzdem nur den Beitrag bezahlen, der auf der Grundlage von 3850 Euro berechnet wurde. Also eine Art Maximalbeitrag.
Meines Wissens kann ich mich freiwillig gesetzlich versichern lassen, egal wieviel ich verdiene - das zeigen ja auch die Rechenbeispiele im Internet. Ich hatte mich zu Beginn meiner jetzt endenden Beamtenzeit auf Widerruf diesbezüglich beraten lassen und hätte da mit einem Gehalt von weit unter 2000 Euro in die gesetzliche gedurft.
 
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cx 7

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Also nochmal:

Frage 1: grundsätzlich ja
Frage 2: NEIN
Frage 3: Gilt nur, wenn der andere Ehegatte, also du, kein eigenes Einkommen hat, dann wird so ein fiktives errechnet.. Ist aber nicht so!
Frage 4: NEIN!!!!

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze und nicht die Beitragsbemessungsgrenze ist ausschlaggebend. Allerdings NICHT in deinem Fall, da ein Beamter stets ein freiwilliges Mitglied in der GKV ist, egal wieviel er verdient!! Er zahlt auch immer 100%

Ich bin das 22. Jahr in dem Job und weiß, was ich schreibe und weiß auch, was in diesem Fall richtig ist!!!

Übrigens dein Mann wird vermutlich eh nicht in der GKV angenommen werden.

Viele Grüße und nen schönen Abend!!!

PS: Manchmal ist es sinnvoller sich an einen Spezialisten vor Ort persönlich zu wenden, als sich im Inet irgendwas zusammenzusuchen. Die Entscheidung für eine Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich ist zumeist ein Weg ohne Umkehr (auch wegen gesundheit und gestzl Regularien). Hier muss dich ein Fachmann objektiv beraten, denn eine Fehlentscheidung wird dein gesamtes weiteres Leben beeinflussen. Also lass dich gut beraten!!!
 
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cawero

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Der "Spezialistentermin" war bereits vor meinem ersten Beitrag gemacht. Und eben weil ich weiß, dass das eine Entscheidung fürs Leben ist, möchte ich vor dem Termin ein paar Hintergrundinfos haben, um die richtigen Fragen stellen zu können.
Hier war aber leider keine Antwort wirklich hilfreich...stattdessen wird hier ein Ton angeschlagen, als ob man mit einem retardierten Kleinkind spricht. Ein bisschen Intelligenz dürft ihr den Fragestellern schon zugestehen, auch wenn diese nicht vom Fach sind.
 
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cx 7

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Schön, dann erübrigen sich ja weitere Kommis, deren Korrektheit sowieso nur angezweifelt werden. Wenn dein Spezialist vom Fach ist erzählt er dir dasselbe.
 
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hans08*

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Hallo ehrlich gesagt verstehe ich dein Anliegen auch nicht richtig.

Mein Branchenkollege (wir kennen uns nicht persönlich) hat dir deine Fragen eigentlich richtig beantwortet!

konntest du es jetzt schon klären oder wie ist der aktuelle Stand?

Beste Grüße
 
Thema:

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