fristlose kündigung wegen mietminderung?

Diskutiere fristlose kündigung wegen mietminderung? im Recht Forum im Bereich Weitere Finanzforen; bin gerade sprachlos, daher schreib ich. hab eben post bekommen und die kündigung von unserem vermieter erhalten. grund ist die mietminderung...
S

schaniiiine

bin gerade sprachlos, daher schreib ich. hab eben post bekommen und die kündigung von unserem vermieter erhalten. grund ist die mietminderung.

wir haben im esszimmer seit ein paar monaten schimmel an der wand und haben zuerst schriftlich gefordert, das der entfernt wird. vermieter hat nix gemacht, wir haben nochmal geschrieben und mit einer mietminderung gedroht, die in höhe von der raumgrösse des esszimmers lag. seit 3 monaten mindern wir nun schon die miete und es ist nix passiert. heute dann die kündigung, fristlos.

nur mal so als frage, ist das denn richtig? ich weiss das wir zum anwalt müssen aber ich wollte schonmal jetzt ein paar meinungen haben ob das so in ordnung ist.
 
C

cx 7

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Dein Vermieter darf dir nur wegen einer von dir durchgeführten Mietminderung nicht fristlos kündigen. Dies gilt auch wenn deine Minderung total überzogen wäre. Dann müsstest du einfach die Differenz nachzahlen.
Andererseits gibts aber auch die Regelung, dass sobald 2 Kaltmieten Rückstand vorhanden sind (auch verursacht durch Minderungsabzug), der Vermieter fristlos kündigen kann.
Hoffe du bist im Mieterschutzverein oder hast ne RS.
Viel Glück!
 
B

Broiler

Das ist so nicht richtig cx 7. Wenn man den Mangel nicht richtig angezeigt hat und die Minderung ungerechtfertigt vorgenommen hat bzw. eine viel zu hohe Mietminderung angesetzt hat, dann ist der Vermieter sehr wohl berechtigt, dem Mieter fristlos zu kündigen. Entsprechende Urteile sind auch schon ergangen. Im geschilderten Fall kann man aber leider nicht nachvollziehen, ob alles richtig lief und wie hoch denn die Mietminderung war.

schaniiine (genug i?), ihr solltet in jedem Fall zum Anwalt und dort alle Details auf den Tisch legen. Hier kann aufgrund der wenigen Informationen lediglich eine Vermutung abgegeben werden, bringt dir aber nix. Ich vermute, ihr habt nicht zu hoch gemindert und auch sofort bescheid gegeben, bevor ihr gemindert habt. Daher geh ich davon aus, dass die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Aber das soll im Detail euer Anwalt klären.
 
C

cx 7

Erfahrener Benutzer
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Klar hast du Recht, dass der Mangel schriftlich angezeigt werden muss. Aber lediglich wegen einer Mietminderung darf nicht gekündigt werden. Ausnahme ist hier, wenn alle Minderungen kumuliert die beiden Kaltmieten übersteigen. Denn die Miete wäre ja bezahlt worden, wenn der Vermieter den Mangel beseitigt hätte, bzw der Vermieter sofort nach Eingang des Schreibens eine entsprechende Antwort zurückgeschrieben hätte, was aber scheinbar (???) nicht erfolgt ist.

Dies sind alles aber Vermutungen, da der TE hier zu wenig Infos gegeben hat. Und wie du schreibst, ein Anwalt wird alle Details bekommen und entsprechend handeln.

Vllt teilt uns ja der TE das Ergebnis dieses Mietstreits mit!
 
B

Broiler

Naja, du schreibst "Dies gilt auch wenn deine Minderung total überzogen wäre." Und selbst wenn die Mietminderung ansich rechtens ist, die Höhe jedoch nicht, hat der Vermieter den Grund für eine fristlose Kündigung.
 
C

cx 7

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Stimmt, hab dies Info aus einem Juraforum, aber selbst auf unsere Juristen kannst dich nicht mehr verlassen;-)

Anbei das neueste Urteil zu dem Thema:

Kündigung droht bei unberechtigter Mietminderung infolge fehlerhafter Mangeleinschätzung
In diesem Urteil hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob dem Mieter auch dann fristlos wegen Mietrück-stands gekündigt werden kann, wenn er die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels mindert. Die Mieter hatten die Miete wegen Schimmel und Kondenswasserbildung aufgrund angenommener baulicher Mängel um 20% gemindert. Die Vermieter warfen den Mietern hingegen vor, dass ihr Heiz- und Lüftungsverhalten dafür verantwortlich sei und kündigten das Mietverhältnis fristlos, nachdem ein Mietrück-stand von 2 Monatsmieten aufgelaufen war. Im Prozess wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, das dem Vermieter Recht gab. Der BGH stellte klar, dass auch für einen Mieter der allgemeine Sorgfaltsmaßstab des § 276 Abs.1 S.1 BGB gelte und für eine Privilegierung des Mieters, also eine mildere Haftung bei Irrtum über die Ursache, kein Anlass bestehe. Der Senat vertrat die Ansicht, dass der Mieter bei Zweifeln die Mieter unter Vorbehalt zahlen könne und damit die Möglichkeit habe, eine gerichtliche Klärung seiner Rechte herbeizuführen, ohne sich dem Risiko einer fristlosen Kündigung auszusetzen.
BGH Urt. v. 11.07.2012 – VIII ZR 138/11
 
B

Broiler

Siehst, auch ein Mieter muss sich vorher informieren, bevor er mindert ;) Bin zwar auch ein Mieter aber in dem Fall kann ich dem Urteil nur zustimmen. Einfach mal mindern weil man "meint" man sei im Recht ist nicht ok. Es gibt da auch genug Vermieter, die auf die Einnahmen angewiesen sind.
 
C

cx 7

Erfahrener Benutzer
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Stimmt, aber auch in diesem Urteil war die Kündigung auch erst möglich, nachdem die kumulierten Minderungen die zwei Kaltmieten erreicht hatten.

Ich versteh nicht, warum sich nicht im Vorfeld ein Mieter-Vermieter-Gespräch ergeben kann.
 
U

Unregistriert

Die TE sollte halt mal mitteilen, um wieviel hier gemindert wurde. In drei Monaten sollten eigentlich zwei Monatsmieten noch nicht erreicht sein...
 
S

schaniiiine

wir haben um 10% gemindert, seit 3 monaten. seit anfang mai mindern wir. die miete liegt mit nebenkosten bei 670 euro, wir haben also bisher, mit august eingerechnet, 268 euro einbehalten. also selbst die kaltmiete von 490 euro pro monat ist noch nicht erreicht. wir haben es jetzt aber an einen anwalt übergeben und er meinte, das die fristlose kündigung haltlos sei. wir haben es ende märz gesehen und sofort unseren vermieter telefonisch darauf hingewiesen und am gleichen tag auch einen brief losgeschickt. er war also sofort darüber informiert. nach 2 wochen ist nix passiert und wir haben nochmal geschrieben und mit der mietminderung für anfang mai gedroht. nachdem bis dahin (2 wochen später) auch nix passiert ist haben wir gemindert.
 
K

Kerstin

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Wenn ihr dem Vermieter in den Schreiben keine Frist gesetzt habt, sind diese Schreiben mehr oder weniger nutzlos. Rechtlich müssen Fristen gesetzt sein, damit falls es bis dorthin nicht erledigt wurde eine angekündigte Maßnahme erfasst werden kann.
Daher denke ich, dass es gerechtfertigt gewesen sein kann, die Kündigung. Was stand denn als Begründung für die Kündigung drin?
 
S

schaniiiine

ja begründung war die von uns gemachte mietminderung. und wir haben ihm schriftlich beim zweiten brief eine frist von 14 tagen gegeben, bis ende april (ende märz haben wir ja telefonisch gemeldet und am gleichen tag auch einen brief rausgeschickt). vielleicht geht das nun alles vor gericht aber wir werden nicht ausziehen weil wir die kündigung nicht akzeptieren.
 
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