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Finanzamt & Steuern
Für Finanzamtprofis => Scheidung + Strohfirma + "fingiertes Darlehen"
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 42786"]</p><p>Ein Ehemann betreibt ein Gewerbe auf eigenen Namen und meldet ein weiters auf den Namen des Vaters (im Ruhestand mit kleiner Rente) an, um den Gewerbesteuerfreibetrag doppelt nutzen zu können und um von einer deutlich geringeren Steuerprogression des zweiten Gewerbes zu profitieren. Für das Konto der Strohfirma (welche auf den Namen des Vaters des Ehemannes läuft, obwohl der Vater in keiner Weise involviert ist) hat der Ehemann eine Vollmacht und nutzt die Gewinne um ein Haus während der Ehe abzubezahlen. </p><p></p><p>Es kommt zur Scheidung, woraufhin der Ehemann behauptet, dass die Gewinne der Strohfirma mit welchen er das Haus abbezahlt hat, in Wirklichkeit ein Darlehen des Vaters an den Ehemann darstellen. Dieses wird auch durch einen "fingierten" Darlehensvertrag vom Ehemann und dem Vater bei Gericht bestätigt. Mit der Strohfirma wurden während der Ehe knapp 200.000€ verdient. Der "fingierte" Kredit bringt im konkreten Fall die Ehefrau um ihren gesamten Zugewinn, als auch um das Anfangsvermögen, welches die Ehefrau in die Ehe eingebracht hat). </p><p></p><p>Da es zivilrechtlich fast unmöglich sein wird diesen "fingierten" Kredit anzufechten, plant die Ehefrau sich die Arbeit der Steuerbehörden zur Hilfe zu nehmen. Hierzu würde Sie im ersten Schritt die Strohfirma des Ehemannes anzeigen und die Behörde mit genügend Informationen versorgen, dass die Strohfirma als solche hochgenommen wird und die Gewinne dem Ehemann gutgeschrieben werden. Leider ist es aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich (§30 AO), dass die Ehefrau Einsicht in den Fahndungsbericht der Steuerbehörde bekommt, welcher die Strohfirma als solche ausweist und damit auch die Nichtigkeit des Darlehens feststellen würde. </p><p></p><p>Um den Kredit aber dennoch anfechten zu können folgender Gedanke: </p><p>1) Die Ehefrau zeigt die Strohfirma bei der Steuerbehörde an</p><p>2) Da die Eheleute zusammen veranlagt waren, wartet sie darauf den geänderten Steuerbescheid zu erhalten. In diesem Steuerbescheid werden die zu versteuerten Gewinne des Ehemannes wohl wesentlich höher ausfallen (da ihm die Gewinne aus der Strohfirma angerechnet werden) allerdings wird die Feststellung der Strohfirma nicht explizit im geändertem Steuerbescheid erwähnt, sodass die Frau diesen nicht zur Anfechtung des fingierten Kredites vor einem Zivilgericht nutzen könnte. </p><p>3) Die Ehefrau nutzt den "fingierten" Kredit, der zwischen ihrem Ehemann und seinem Vater abgeschlossen wurde, um gegen den geänderten Steuerbescheid Einspruch zu erheben (Wohlwissend, dass die Behörde diesen Kredit als nichtig bewerten wird, da dieser keinem Fremdvergleich standhält), mit dem Ziel, dass das Finanzamt ihr gegenüber eine Aussage bezüglich der Nichtigkeit des Kredites macht. </p><p></p><p>Frage: Ist das Finanzamt verpflichtet gegenüber des Einspruches der Ehefrau gegen den geänderten Steuerbescheid Stellung zu beziehen und ihr gegenüber die Nichtigkeit des Kredites zwischen Vater und Ehemann zu erklären? </p><p></p><p>=> Eine solche Erklärung könnte dann vor einem Zivilgericht genutzt werden um den Kredit zwischen Vater und Sohn als nichtig zu erklären und einen gerechten Zugewinn zu ermitteln.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 42786"] Ein Ehemann betreibt ein Gewerbe auf eigenen Namen und meldet ein weiters auf den Namen des Vaters (im Ruhestand mit kleiner Rente) an, um den Gewerbesteuerfreibetrag doppelt nutzen zu können und um von einer deutlich geringeren Steuerprogression des zweiten Gewerbes zu profitieren. Für das Konto der Strohfirma (welche auf den Namen des Vaters des Ehemannes läuft, obwohl der Vater in keiner Weise involviert ist) hat der Ehemann eine Vollmacht und nutzt die Gewinne um ein Haus während der Ehe abzubezahlen. Es kommt zur Scheidung, woraufhin der Ehemann behauptet, dass die Gewinne der Strohfirma mit welchen er das Haus abbezahlt hat, in Wirklichkeit ein Darlehen des Vaters an den Ehemann darstellen. Dieses wird auch durch einen "fingierten" Darlehensvertrag vom Ehemann und dem Vater bei Gericht bestätigt. Mit der Strohfirma wurden während der Ehe knapp 200.000€ verdient. Der "fingierte" Kredit bringt im konkreten Fall die Ehefrau um ihren gesamten Zugewinn, als auch um das Anfangsvermögen, welches die Ehefrau in die Ehe eingebracht hat). Da es zivilrechtlich fast unmöglich sein wird diesen "fingierten" Kredit anzufechten, plant die Ehefrau sich die Arbeit der Steuerbehörden zur Hilfe zu nehmen. Hierzu würde Sie im ersten Schritt die Strohfirma des Ehemannes anzeigen und die Behörde mit genügend Informationen versorgen, dass die Strohfirma als solche hochgenommen wird und die Gewinne dem Ehemann gutgeschrieben werden. Leider ist es aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich (§30 AO), dass die Ehefrau Einsicht in den Fahndungsbericht der Steuerbehörde bekommt, welcher die Strohfirma als solche ausweist und damit auch die Nichtigkeit des Darlehens feststellen würde. Um den Kredit aber dennoch anfechten zu können folgender Gedanke: 1) Die Ehefrau zeigt die Strohfirma bei der Steuerbehörde an 2) Da die Eheleute zusammen veranlagt waren, wartet sie darauf den geänderten Steuerbescheid zu erhalten. In diesem Steuerbescheid werden die zu versteuerten Gewinne des Ehemannes wohl wesentlich höher ausfallen (da ihm die Gewinne aus der Strohfirma angerechnet werden) allerdings wird die Feststellung der Strohfirma nicht explizit im geändertem Steuerbescheid erwähnt, sodass die Frau diesen nicht zur Anfechtung des fingierten Kredites vor einem Zivilgericht nutzen könnte. 3) Die Ehefrau nutzt den "fingierten" Kredit, der zwischen ihrem Ehemann und seinem Vater abgeschlossen wurde, um gegen den geänderten Steuerbescheid Einspruch zu erheben (Wohlwissend, dass die Behörde diesen Kredit als nichtig bewerten wird, da dieser keinem Fremdvergleich standhält), mit dem Ziel, dass das Finanzamt ihr gegenüber eine Aussage bezüglich der Nichtigkeit des Kredites macht. Frage: Ist das Finanzamt verpflichtet gegenüber des Einspruches der Ehefrau gegen den geänderten Steuerbescheid Stellung zu beziehen und ihr gegenüber die Nichtigkeit des Kredites zwischen Vater und Ehemann zu erklären? => Eine solche Erklärung könnte dann vor einem Zivilgericht genutzt werden um den Kredit zwischen Vater und Sohn als nichtig zu erklären und einen gerechten Zugewinn zu ermitteln. [/QUOTE]
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