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Das Landgericht Heilbronn und das Landgericht Dortmund haben schon die Erhebung von Gebühren bei Bausparverträgen als rechtmäßig angesehen. Jetzt ist dieser Auffassung auch das Hamburger Landgericht bei einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Deutscher Ring Bausparkasse AG gefolgt und wies die Klage der Verbraucherschützer ab.