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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 39190"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>dabei kann nur schwerlich eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, es sei denn es handelt sich um eine sehr umfangreiche und höchstwertige Sammlung eines Inhabers, dessen Tod aus deisem Grunde intl. Beachtung gefunden hat...</p><p>In dem normalen Falle wäre es eine sog. >Liebhaberei<, was mit dem Trödelmarkt gleichzusetzen wäre, zumal es einer reine "Versilberung" ist.</p><p>Sofern es nicht gerade höherwertige Güter sind, liegt diese Erbschaft innerhalb des Freibetrages* zur Erbschaftssteuer - vermutlich wurde das Album gar nicht erfasst, sondern als >Tand< eingestuft...</p><p>Dies gilt nicht bei sehr hochwertigen Sammlungen, aber sowas muß auch erst mal jemand erfassen - und solange der Erblasser nicht gerade so doof ist, im Testament Werte anzuführen, wird der Notar bei "mein Briefmarkenalbum" denken, "was soll´s bleede Sammlerwut, geschenkt der Gammel"...</p><p></p><p>*Onkel wäre Erbschaftssteuerklasse Zwo, wo man 20Tsd. frei hat - es zählt der Wert der Sache am Tag des Todes; m.a.W.: Eine unerwartbar hohe Auktionsbeteiligung ist ein steuerfreier >Glücksfall<.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 39190"] Hallo, dabei kann nur schwerlich eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden, es sei denn es handelt sich um eine sehr umfangreiche und höchstwertige Sammlung eines Inhabers, dessen Tod aus deisem Grunde intl. Beachtung gefunden hat... In dem normalen Falle wäre es eine sog. >Liebhaberei<, was mit dem Trödelmarkt gleichzusetzen wäre, zumal es einer reine "Versilberung" ist. Sofern es nicht gerade höherwertige Güter sind, liegt diese Erbschaft innerhalb des Freibetrages* zur Erbschaftssteuer - vermutlich wurde das Album gar nicht erfasst, sondern als >Tand< eingestuft... Dies gilt nicht bei sehr hochwertigen Sammlungen, aber sowas muß auch erst mal jemand erfassen - und solange der Erblasser nicht gerade so doof ist, im Testament Werte anzuführen, wird der Notar bei "mein Briefmarkenalbum" denken, "was soll´s bleede Sammlerwut, geschenkt der Gammel"... *Onkel wäre Erbschaftssteuerklasse Zwo, wo man 20Tsd. frei hat - es zählt der Wert der Sache am Tag des Todes; m.a.W.: Eine unerwartbar hohe Auktionsbeteiligung ist ein steuerfreier >Glücksfall<. [/QUOTE]
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