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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 36916"]</p><p>Für Sie hat das maximal die Konsequenz, daß Sie die entsprechenden Beiträge für bis zu 4 Jahre nachzahlen müssen. Für den Arbeitgeber kann es durchaus schlimmere Konsequenzen haben, da das nach § 266a StGB strafbar sein könnte - dazu müßte allerdings ein Vorsatz nachgewiesen werden, d. h., die Sache darf nicht nur auf einem EDV-Fehler oder so beruhen. Meiner Ansicht müssen Sie aktuell nicht unbedingt etwas tun, aber Sie können das natürlich Ihrer Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mitteilen, wenn Sie wollen.</p><p>Was die Steuern anbelangt, gilt dasselbe. Sie MÜSSEN übrigens höchstwahrscheinlich keine Steuererklärung machen - als Arbeitnehmer ist man dazu nur selten verpflichtet.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 36916"] Für Sie hat das maximal die Konsequenz, daß Sie die entsprechenden Beiträge für bis zu 4 Jahre nachzahlen müssen. Für den Arbeitgeber kann es durchaus schlimmere Konsequenzen haben, da das nach § 266a StGB strafbar sein könnte - dazu müßte allerdings ein Vorsatz nachgewiesen werden, d. h., die Sache darf nicht nur auf einem EDV-Fehler oder so beruhen. Meiner Ansicht müssen Sie aktuell nicht unbedingt etwas tun, aber Sie können das natürlich Ihrer Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mitteilen, wenn Sie wollen. Was die Steuern anbelangt, gilt dasselbe. Sie MÜSSEN übrigens höchstwahrscheinlich keine Steuererklärung machen - als Arbeitnehmer ist man dazu nur selten verpflichtet. [/QUOTE]
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