Gewerbe und Angestellter - Krankenkassenbeitrag

Diskutiere Gewerbe und Angestellter - Krankenkassenbeitrag im Krankenversicherung Forum im Bereich Versicherungen; Hallo Zusammen, habe mal eine Frage zur folgenden Fall. Ein Angestellter erbt ein Familienunternehmen und muss diese nebenbei zur seiner...
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Alex

Hallo Zusammen,

habe mal eine Frage zur folgenden Fall.

Ein Angestellter erbt ein Familienunternehmen und muss diese nebenbei zur seiner Arbeit auch noch weiter führen.
Eigene Position als Angestellter wird nicht gekündigt.

Er meldet eine Gewerbe an und geht weiterhin noch auf seine Arbeit.

Die Krankenkassenbeiträge wurden bis jetzt immer vom Bruttolohn abgezogen.

Doch wie sieht es jetzt mit den Krankenkassenbeiträgen aus wenn er zusätzlich noch eine Gewerbe anmeldet und einen GEschäft übernimmt ?

Wird sich der Krankenkassenbeitrag nun automatisch erhöhen oder bleibt es erstmal so wie es ist ?

Mit den Einnahmen des Geschäfts kommt er nämlich über die 28.000 Euro Bruttogehalt.

Muss er die Krankenkassenbeiträge weiterhin über seinen Bruttolohn berechnen ?

Oder sollte er besser in eine private Krankenversicherung wechseln ?

Vielen Dank für die Hilfe!

Alex
 
rudi

rudi

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Hallo, Alex

soweit es nicht nicht täuscht, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass man bei der Berechnung der KV und SV-Beiträge unterscheiden muss zwischen hauptberufliche und Nebenberuflicher Betätigung.

Angenommen, du bist bei einem Unternehmen angestellt und erhälst dort 30.000€ Brutto im Jahr.

Daneben hast du eine gewerbliche Betätigung und erzielst zusätzlich 10.000€ im Jahr.

Dann bist du eigentlich über deine Anstellung abgesichert und muss deine Einnahmen nicht zusätzlich zu Berechnung der SV- und KV-Beiträge angeben.

Anders als bei der Steuererklärung.

Aber angenommen du hast eine Gewerbe und verdienst dort 50.000€ im Jahr und bist gleichzeitig als Minijobber angestellt und erhälst noch 400,00€ im Monat.

In diesem Falle musst du auch deine Einnahmen aus der gewerblichen Betätigung angeben und dann fällst du in die Kategorie Selbständiger und die KV- und SV-Beiträge werden aufgrund aller Einnahmen errechnet und diese liegen natürlich weitaus höher als bei der Kategorie des Minijobber.

Um der Scheinbeschäftigung vorzubeugen hat der Gesetzgeber entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Angenommen, jemand verdient im Jahr 100.000€ und geht gleichzeitig eine Nebenbeschäftigung als Minijobber ein und lässt sich dann auf der Basis von 400,00€ absichern und zahlt nur 150,00€ an Beiträgen und die 100.000€ steckt er locker in die Tasche.

Das ist so nicht möglich.

Er muss alle seine Einkünfte deklarieren und die Beitragsbemessung sieht natürlich ganz anders aus.

Im Sinne der der Gleichberechtigung ist es auch gut so.

Gruß
 
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