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Giebelfläche vermieten aber die Kommune verhindert das.
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<p>[QUOTE="hamasor, post: 3683, member: 45"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>die Gemeinde hat das Rechte bestimmte Flächen zur Werbezwecken freizugeben andere zu sperren. </p><p></p><p>Aber dafür muss sie triftige Gründe haben. </p><p></p><p>Willkürlich darf sie nichts verbieten. </p><p></p><p>Zur Not kann man ja einen Anwalt einschalten um wegen Gleichberechtigung um eine Auskunft für die Verhinderung durch die Gemeinde zu verlangen. </p><p></p><p>Die Gemeinde muss einen nachhaltigen und triftigen Grund mitteilen können. </p><p></p><p>Dies kann z.B. so sein,dass durch die Werbung der Verkehr beeinträchtigt wird und es zunehmend zu schweren Unfällen führt.</p><p></p><p>Aber ansonsten ist es auch zum Nachteil der Gemeinde, wenn diese die freien Instrumente der freien Marktwirtschaft, zu der hauptsächlich die Werbung zählt, verhindert.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="hamasor, post: 3683, member: 45"] Hallo, die Gemeinde hat das Rechte bestimmte Flächen zur Werbezwecken freizugeben andere zu sperren. Aber dafür muss sie triftige Gründe haben. Willkürlich darf sie nichts verbieten. Zur Not kann man ja einen Anwalt einschalten um wegen Gleichberechtigung um eine Auskunft für die Verhinderung durch die Gemeinde zu verlangen. Die Gemeinde muss einen nachhaltigen und triftigen Grund mitteilen können. Dies kann z.B. so sein,dass durch die Werbung der Verkehr beeinträchtigt wird und es zunehmend zu schweren Unfällen führt. Aber ansonsten ist es auch zum Nachteil der Gemeinde, wenn diese die freien Instrumente der freien Marktwirtschaft, zu der hauptsächlich die Werbung zählt, verhindert. Gruß [/QUOTE]
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