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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 35204"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Sie waren verheiratet?</p><p>-> Mein herzliches Beileid!</p><p></p><p>Num zum Praktischen:</p><p>Die Tour vieler Weiber, sich auf Kosten von Ex-Männern ein billiges Leben zu verschaffen, sind mit Rechtsänderung 08 massiv eingeschränkt worden. </p><p>Allerdings ist das Thema ziemlich juristisch - also ab zum Anwalt!</p><p>Wenn Sie wenig Geld haben, ist das kein Problem: Sie können einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe einbringen. Außerdem sind SIE ja der Beklagte in dem Verfahren und ein V. gibt es bestimmt, denn Ihre Ex ist sicher scharf auf die Kohle und von irgendwelchen Anwältinnen gesteuert.</p><p></p><p>Außer einer Abweisung von Unerhaltsansprüchen kann das Gericht auch noch eine Herabsetzung des Satzes oder eine zeitl. Befristung anordnen, oder beides kombiniert.</p><p>Aber um dem weib auf die Schliche zu kommen, muß was nachgewiesen werden. Und das schaffen Sie nicht alleine. </p><p>Darüberhinaus gilt natürlich das Existenzminimum, oder was dachten Sie denn?!</p><p>Etwa daß das Gericht Sie VERHUNGERN läßt, weil Sie mal einen privaten Fehler gemacht haben? *hahaha*</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 35204"] Hallo, Sie waren verheiratet? -> Mein herzliches Beileid! Num zum Praktischen: Die Tour vieler Weiber, sich auf Kosten von Ex-Männern ein billiges Leben zu verschaffen, sind mit Rechtsänderung 08 massiv eingeschränkt worden. Allerdings ist das Thema ziemlich juristisch - also ab zum Anwalt! Wenn Sie wenig Geld haben, ist das kein Problem: Sie können einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe einbringen. Außerdem sind SIE ja der Beklagte in dem Verfahren und ein V. gibt es bestimmt, denn Ihre Ex ist sicher scharf auf die Kohle und von irgendwelchen Anwältinnen gesteuert. Außer einer Abweisung von Unerhaltsansprüchen kann das Gericht auch noch eine Herabsetzung des Satzes oder eine zeitl. Befristung anordnen, oder beides kombiniert. Aber um dem weib auf die Schliche zu kommen, muß was nachgewiesen werden. Und das schaffen Sie nicht alleine. Darüberhinaus gilt natürlich das Existenzminimum, oder was dachten Sie denn?! Etwa daß das Gericht Sie VERHUNGERN läßt, weil Sie mal einen privaten Fehler gemacht haben? *hahaha* [/QUOTE]
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