Gilt Verkäuferdarlehen als Eigenkapital?

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Gast

Hallo,

ich möchte mir ein Haus kaufen. Habe aber die Bank verlangt mehr Eigenkapital, als ich es habe.

Der Verkäufer ist ein guter Freund von mir und das Haus ist eigentlich sehr günstig. Jetzt hat mir mein Freund vorgeschlagen, dass er mir ein Teil des Kaufpreises als zinslosen Verkäuferdarlehen geben könnte.

Das Haus soll mit den Kaufnebenkosten insgesamt kosten 320.000€. Ich habe aber 50.000€ Eigenkapital.

Die Bank verlangt aber 30% Eigenkapital. Macht in der Summe 96.000€.

Mein Freund will mir 80.000€ Stunden und solle als Zinsloser Darlehen gelten. Somit hätte ich einen Eigenkapital von 130.000€.

Macht die Bank das mit? Wer hat Erfahrungen damit und kann mir helfen?
 
GeorgPuetz

GeorgPuetz

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Eigenkapital ist das, was Sie haben. Fremdkapital ist das, was Sie nicht haben. Sie haben 50.000 - das ist Ihr Eigenkapital. Ihr Freund gibt Ihnen ein Darlehen über 80.000 - das ist Fremdkapital.

Die Bank sieht es nun so:
Kaufpreis inkl. NK 320.000 Euro minus Eigenkapital 50.000 Euro = Finanzierungsbedarf 270.000 Euro. Bank geht mit 190.000 Euro in den ersten Rang, Freund geht mit 80.000 in den zweiten Rang. Der Beleihungsauslauf dürfte nun für die Bank kein Problem mehr sein. Bleibt noch die Frage nach Ihrer Bonität - also nach der Frage, ob Sie dass alles laufend bezahlen können.

Dabei wird auch das Darlehen Ihres Freundes berücksichtigt. Und es wird ein Darlehen mit Zins und Tilgung sein, denn sonst bekommen Sie und Ihr Freund Probleme mit dem Finanzamt. Stichwort Schenkung. Das kann ohne Darlehensvertrag richtig teuer werden.
 
aldo

aldo

Erfahrener Benutzer
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Hallo,

sicher gilt das.

Es darf natürlich nicht deine Liquidität belasten.

Es sollte Zinslos sein.

Die Rückzahlung des Zinslosen Darlehens darf deine Bonität jetzt oder später nicht durcheinander bringen.

Wenn es Zinslos ist, dann erleichtert es dein Risiko aber auch das der Bank.

Wenn die Bank für ihr Kapital erstrangig eingetragen ist, dann kann sich dein Darlehensgeber zweitrangig eintragen lassen.

Im Falle einer Zwangsversteigerung geht er natürlich unter Umständen leer aus.

Wie auch Herr Pütz erwähnt hat, darf der Verkauf keine andere Vereinbarungen, als die im Vertrag stehende haben.

Sonst macht das Finanzamt kurzen Prozess mit dem gesamten Vertrag.

Gruß
 
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