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<p>[QUOTE="Pop Rocks, post: 31299"]</p><p>Das Befristen von Gutscheinen ist erlaubt. Allerdings sollten Gutscheine nicht zu knapp im Zeitraum bemessen sein. Das Landgericht hat vor Jahren einmal festgestellt, daß 10 Monate zu kurz sind. Wenn keine Befristung angegeben ist sollte er bis maximal 3 Jahre gültig sein ab Ausstellung. Und auch wenn man die Frist versäumt hat kann man sich das Geld (größtenteils) wiederholen, da sich der Verkäufer sonst der unberechtigen Bereicherung schuldhaft macht.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Pop Rocks, post: 31299"] Das Befristen von Gutscheinen ist erlaubt. Allerdings sollten Gutscheine nicht zu knapp im Zeitraum bemessen sein. Das Landgericht hat vor Jahren einmal festgestellt, daß 10 Monate zu kurz sind. Wenn keine Befristung angegeben ist sollte er bis maximal 3 Jahre gültig sein ab Ausstellung. Und auch wenn man die Frist versäumt hat kann man sich das Geld (größtenteils) wiederholen, da sich der Verkäufer sonst der unberechtigen Bereicherung schuldhaft macht. [/QUOTE]
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