G
Gast
Hallo,
im Sommer letzten Jahres hat man mir mein Auto aus der Tiefgarage gestohlen.
Ich habe bei der Polizei einen Anzeige gestellt und auch gleichzeitig den Diebstahl meiner Versicherung gemeldet.
Der Versicherung habe ich auch die Kopie der Anzeige bei der Polizei vorgelegt.
Die Versicherung sagte mir, dass sie dar Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen abwarten müssen und solange von der Polizei kein eindeutige Stellungnahme vorläge, könne man mir auch keine Entschädigung für den Diebstahl zahlen.
Im Oktober letzten Jahres wurde mein Fahrzeug in der Tschechien gefunden.
Meine Versicherung hat bis dahin weder eine Entschädigung gezahlt noch ein Ersatzwagen gestellt.
In der Hoffnung, dass mein Fahrzeug wieder nach Deutschland gebracht, wird habe ich auch nichts gegen die Versicherung unternommen.
Mein Fahrzeug ist aber noch immer in Tschechien, weil die Diebe mein Fahrzeug an eine andere Person verkauft hätten und dieser das Fahrzeug nicht herausgibt.
So wie es aussieht, wird es noch Monate dauern, bis die Sache endgültig geklärt wird und feststeht ob ich das Fahrzeug bekomme oder nicht.
Dort soll der neue Halter eine Beschwerde beim Gericht eingelegt haben.
Das Gericht aber habe keinen Termin für die Verhandlung der Angelegenheit festgelegt.
So wie es aussieht, wird es noch mehrere Monate dauern, bis die Angelegenheit vor dem Gericht verhandelt wird.
Meine Versicherung hat zwar auch einen Anwalt in der Tschechien eingeschaltet aber es bringt nichts.
Meine Versicherung beharrt darauf, nichts zu unternehmen, bis die Sache dort geklärt wird.
Es sind nun mehr als 7 Monate her, dass ich kein Fahrzeug habe.
Muss mir meine Versicherung kein Ersatzwagen zur Verfügung stellen?
Wie lange soll ich noch warten?
Außerdem soll das Fahrzeug beschädigt und wieder repariert worden sei.
Weiterhin kommt es dazu, dass der neue Besitzer das Fahrzeug seit mehr als 6 Monaten fährt und somit auch eine erhebliche Abnutzung am Fahrzeug eingetreten ist.
Muss ich dieses Fahrzeug noch akzeptieren oder kann ich es ablehnen und auf Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes bestehen?
Wer hat solche Erfahrungen und kann mir helfen?
Danke
im Sommer letzten Jahres hat man mir mein Auto aus der Tiefgarage gestohlen.
Ich habe bei der Polizei einen Anzeige gestellt und auch gleichzeitig den Diebstahl meiner Versicherung gemeldet.
Der Versicherung habe ich auch die Kopie der Anzeige bei der Polizei vorgelegt.
Die Versicherung sagte mir, dass sie dar Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen abwarten müssen und solange von der Polizei kein eindeutige Stellungnahme vorläge, könne man mir auch keine Entschädigung für den Diebstahl zahlen.
Im Oktober letzten Jahres wurde mein Fahrzeug in der Tschechien gefunden.
Meine Versicherung hat bis dahin weder eine Entschädigung gezahlt noch ein Ersatzwagen gestellt.
In der Hoffnung, dass mein Fahrzeug wieder nach Deutschland gebracht, wird habe ich auch nichts gegen die Versicherung unternommen.
Mein Fahrzeug ist aber noch immer in Tschechien, weil die Diebe mein Fahrzeug an eine andere Person verkauft hätten und dieser das Fahrzeug nicht herausgibt.
So wie es aussieht, wird es noch Monate dauern, bis die Sache endgültig geklärt wird und feststeht ob ich das Fahrzeug bekomme oder nicht.
Dort soll der neue Halter eine Beschwerde beim Gericht eingelegt haben.
Das Gericht aber habe keinen Termin für die Verhandlung der Angelegenheit festgelegt.
So wie es aussieht, wird es noch mehrere Monate dauern, bis die Angelegenheit vor dem Gericht verhandelt wird.
Meine Versicherung hat zwar auch einen Anwalt in der Tschechien eingeschaltet aber es bringt nichts.
Meine Versicherung beharrt darauf, nichts zu unternehmen, bis die Sache dort geklärt wird.
Es sind nun mehr als 7 Monate her, dass ich kein Fahrzeug habe.
Muss mir meine Versicherung kein Ersatzwagen zur Verfügung stellen?
Wie lange soll ich noch warten?
Außerdem soll das Fahrzeug beschädigt und wieder repariert worden sei.
Weiterhin kommt es dazu, dass der neue Besitzer das Fahrzeug seit mehr als 6 Monaten fährt und somit auch eine erhebliche Abnutzung am Fahrzeug eingetreten ist.
Muss ich dieses Fahrzeug noch akzeptieren oder kann ich es ablehnen und auf Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes bestehen?
Wer hat solche Erfahrungen und kann mir helfen?
Danke