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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 38576"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>als Student gelten Sie per se als motiviert. Eine extra Zertifikat müssen Sie also hier nicht vorlegen. Trotzdem kann Ihnen einer reiner Tätigkeitsnachweis behilflich sein beim Belegen von Voerfahrungen.</p><p>Normalerweise sollte es kein Problem sein, vor dem Wechsel zu dem Chef zu gehen und eine solche Bescheinigung zu erbeten/ kann kaum abschlägig behandelt werden, jedenfalls um der Höflichkeit Willen.</p><p></p><p>Wer Studenten einstellt, ist normalerweise auf den Abgabenvorteil aus - Studenten sind pauschal KV-versichert und kosten den AG bei bis 20Stundenwoche lediglich Beiträge in der GRV, weil die ALV auch ganz unter den Tisch fällt.</p><p></p><p>Tip: Studenten, die RV zahlen, sind im Riester förderberechtigt. Dies kann vor allem für Zweitstudierende, die eigentlich schon im vollen Saft stehen, von Bedeutung sein.</p><p>Der Minijob wurde kürzlich auf 450€ ausgeweitet. Bis 850,- gelten nun geminderte Sozialbeiträge. Ein solcher <Midijob< hilft also, ein "bisschen" förderberechtigt zu sein, ohne gleich den vollen Satz an die Kasse abführen zu müssen. </p><p>Wer im Arbeitsleben in ein Zweitstudium wechselt, tappt ansonsten ja in die Riesterfalle: Kein Einkommen in dem betreffenden Jahr, aber an Beiträgen müssen für den Fördererhalt ja die Anteile aus dem Vorjahresbrutto erbracht werden...</p><p>Ähnlich situatieren Arbeitslose...</p><p>Erziehende werden ja in der RV "angerechnet". Normal reicht eine Meldung der Zeiten bis zu der Phase vor Renteneintritt aus. Dies gilt aber nicht für die Förderberechtigung: Alleinerziehende müssen die Rentenlasse SOFORT über die Umstände benachrichtigen, um zu vermeiden, daß die Zulagenstelle die Prämie zurückbucht!</p><p>Die konventionellen Weiber können sich ja an ihren Typ halten - mittelbare Förderberechtigung...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 38576"] Hallo, als Student gelten Sie per se als motiviert. Eine extra Zertifikat müssen Sie also hier nicht vorlegen. Trotzdem kann Ihnen einer reiner Tätigkeitsnachweis behilflich sein beim Belegen von Voerfahrungen. Normalerweise sollte es kein Problem sein, vor dem Wechsel zu dem Chef zu gehen und eine solche Bescheinigung zu erbeten/ kann kaum abschlägig behandelt werden, jedenfalls um der Höflichkeit Willen. Wer Studenten einstellt, ist normalerweise auf den Abgabenvorteil aus - Studenten sind pauschal KV-versichert und kosten den AG bei bis 20Stundenwoche lediglich Beiträge in der GRV, weil die ALV auch ganz unter den Tisch fällt. Tip: Studenten, die RV zahlen, sind im Riester förderberechtigt. Dies kann vor allem für Zweitstudierende, die eigentlich schon im vollen Saft stehen, von Bedeutung sein. Der Minijob wurde kürzlich auf 450€ ausgeweitet. Bis 850,- gelten nun geminderte Sozialbeiträge. Ein solcher <Midijob< hilft also, ein "bisschen" förderberechtigt zu sein, ohne gleich den vollen Satz an die Kasse abführen zu müssen. Wer im Arbeitsleben in ein Zweitstudium wechselt, tappt ansonsten ja in die Riesterfalle: Kein Einkommen in dem betreffenden Jahr, aber an Beiträgen müssen für den Fördererhalt ja die Anteile aus dem Vorjahresbrutto erbracht werden... Ähnlich situatieren Arbeitslose... Erziehende werden ja in der RV "angerechnet". Normal reicht eine Meldung der Zeiten bis zu der Phase vor Renteneintritt aus. Dies gilt aber nicht für die Förderberechtigung: Alleinerziehende müssen die Rentenlasse SOFORT über die Umstände benachrichtigen, um zu vermeiden, daß die Zulagenstelle die Prämie zurückbucht! Die konventionellen Weiber können sich ja an ihren Typ halten - mittelbare Förderberechtigung... [/QUOTE]
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