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Arbeit & Arbeitgeber
Haben Minijobber auch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
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<p>[QUOTE="Broiler, post: 38577"]</p><p>Auch sogenannte Mini-Jobber haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sowohl einfach als auch qualifiziert. Da gibt es mal nichts zu deuteln. Die Frage ist aber auch, wird das von einem neuen Arbeitgeber verlangt. Wenn man sich lediglich um einen anderen Job auf 400 Euro Basis bewirbt, wird dies in der Regel nicht verlangt. Anders sieht das aus wenn man sich auf einen Vollzeitjob bewirbt. Da kann das dann schonmal gesehen werden wollen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Broiler, post: 38577"] Auch sogenannte Mini-Jobber haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sowohl einfach als auch qualifiziert. Da gibt es mal nichts zu deuteln. Die Frage ist aber auch, wird das von einem neuen Arbeitgeber verlangt. Wenn man sich lediglich um einen anderen Job auf 400 Euro Basis bewirbt, wird dies in der Regel nicht verlangt. Anders sieht das aus wenn man sich auf einen Vollzeitjob bewirbt. Da kann das dann schonmal gesehen werden wollen. [/QUOTE]
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