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Unregistriert
Zunächst ein Hallo in die Runde und schon mal vielen Dank für's lesen.
Zum Problem:
Mein Vater (jetzt 75 Jahre alt) ist selbstständiger Handwerker und hat keinerlei finanzielle Rücklagen und auch keine Altersversorgung, weil er diese in Krisenzeiten in den Betrieb gesteckt hat. Das heißt er ist jetzt immer noch am Arbeiten und muss jeden Monat mindestens 800€ für die Krankenkasse erwirtschaften, was aufgrund seiner Konstitution jetzt auch noch funktioniert.
Vor 10 Jahren hat er wieder geheiratet. Seine Frau war Angestellte und bekommt eine bescheidene Rente.
Es gibt ein Häuschen und aufgrund der Rente seiner Frau kommt auch demnächst keine Grundsicherung (SGB XII) in Frage.
Die Frage, die vielleicht demnächst auf die beiden zukommt ist, ob er, wenn er die Selbstständigkeit aufgeben muss, in die Krankenversicherung seiner Frau aufgenommen werden kann.
Zum Problem:
Mein Vater (jetzt 75 Jahre alt) ist selbstständiger Handwerker und hat keinerlei finanzielle Rücklagen und auch keine Altersversorgung, weil er diese in Krisenzeiten in den Betrieb gesteckt hat. Das heißt er ist jetzt immer noch am Arbeiten und muss jeden Monat mindestens 800€ für die Krankenkasse erwirtschaften, was aufgrund seiner Konstitution jetzt auch noch funktioniert.
Vor 10 Jahren hat er wieder geheiratet. Seine Frau war Angestellte und bekommt eine bescheidene Rente.
Es gibt ein Häuschen und aufgrund der Rente seiner Frau kommt auch demnächst keine Grundsicherung (SGB XII) in Frage.
Die Frage, die vielleicht demnächst auf die beiden zukommt ist, ob er, wenn er die Selbstständigkeit aufgeben muss, in die Krankenversicherung seiner Frau aufgenommen werden kann.