Handwerkerleistung Barbezahlt

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Ich habe die Handwerkerleistung Rechnung Bar bezahlt und Quittung bekommen, das Finanzamt hat das nicht anerkannt mit der Begründung : Barzahlungen sind nicht Steuerbegünstigt
 
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Hallo,

haben Sie eine Rechnung oder eine sonstige Auflistung, die die Arbeiten nach Posten aufschlüsselt - vor Allem Arbeitszeit, denn das ist das Eigentliche, was anrechenbar ist?!

Bei Bargeld steht implizit halt immer der Verdacht von Schwarzarbeit bzw. Schwarzgeld im Raume...
Daher lautet die offizielle Regelung beim BRD-Amts-Schimmel, daß Handwerker-Rechnungen nicht bar bezahlt werden können, wenn man eine steuerliche Absetzbarkeit möchte.
Das Einzige wo Sie heute noch bar zahlen können, ist:
-im Puff!
-auf der Drogenmeile!
-beim "Eisenwarenhändler" im Bahnhofsviertel!
-im Autohaus!

"So ein Mist, ich habe einen größeren Betrag in bar..."
->Tja, da können Sie jetzt nurmehr Pferdchen laufen lsasen, oder Waffen-/Drogenhändler werden.
=>das Ganz ist also staatlich geförderte Kriminalisierung der Bevölkerung...
 
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