Handy dem Schwiegervater aus der Hand gefallen

Diskutiere Handy dem Schwiegervater aus der Hand gefallen im Private Haftpflichtversicherung Forum im Bereich Haftpflichtversicherung; Hallo alle zusammen! Ich habe eine Frage bezüglich Reise-Haftpflichtversicherung, und zwar: Meine Frau kommt aus der Ukraine und meine...
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Hallo alle zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich Reise-Haftpflichtversicherung, und zwar:

Meine Frau kommt aus der Ukraine und meine Schwiegereltern sind zu Besuch bei uns, da meine wir Eltern geworden sind! Sie waren schon oefters bei uns und wir schliessen jedes Mal eine Reise-Haftpflichtversicherung ab, bis jetzt immer bei ADAC, dieses Mal bei Hansemerkur (Reise-Haftpflicht (AG; Tarif VB-RS 2008)). Am 14.12. haben wir (mein Schwiegervater und ich) meine Frau und Kind vom Krankenhaus abgeholt. Vor der Haustür wollte mein Schwiegervater ein Erinnerungsfoto machen, leider hatte er keine Kamera dabei. Er hat meine Frau gebeten, ihm ihr Handy zu geben. Das hat sie auch getan. Leider ist ihm das Handy aus der Hand gefallen, bevor er noch das Foto machen konnte, und ist auf den Boden und in eine (Schnee-)Pfütze gefallen. Die LAune war natürlich im Keller. Das Handy haben wir im ausgeschalteten Zustand getrocknet. Danach ließ es sich einschalten, aber wir sahen in der rechten Ecke einen Riss und man konnte im rechten Drittel auf dem Handy nix ablesen... Äußerlich kein Schaden zu sehen. Am WE habe ich dann doch an die Versicherung gedacht und da auch am Montag angerufen, die nette Dame meinte, wir sollen einen Schadensformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beilegen. Ich war gestern im O2 LAden, die Reparatur, falls reparabel würde ca. 160€ kosten, falls Wasserschaden vorliegt, dann neues Handy... Kostenvoranschlag kommt nächste Tage.

Die Schwiegereltern bleiben noch ca. 2 Wochen da. Wie sollen wir denn das Formular ausfüllen, der SChwiegervater spricht kein Deutsch und ich nur Paar Wörter Ukrinisch. Meine Frau kann selbstverständlich dolmetschen. Zahlt die VErsicherung überhaupt in solchen Fällen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG

Stephan
 
U

Unregistriert

keliner Nachtrag:

Auszug aus AGB:
§ 3 - Ausschlüsse
4. Haftpflichtansprüche wegen Schäden (mit Ausnahme der unter
§ 1 Ziffer 2 b) genannten Tatbestände) an fremden Sachen,
die die versicherte Person gemietet, gepachtet, geliehen oder
durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand
eines besonderen Verwahrungsvertrages sind;
..
6. Haftpflichtansprüche
a) aus Schadenfällen von Angehörigen der versicherten Person,
die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige
gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern
und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -
kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern
und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches,
auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und
Kinder miteinander verbunden sind);
...
§1

h) für Mietsachschäden aus der Benutzung der zur Unterkunft
auf Reisen vorübergehend zu privaten Zwecken gemieteten
Räume in Gebäuden (z. B. Hotel- und Pensionszimmer,
Ferienwohnungen, Bungalows) sowie der Räume, deren
Benutzung im Zusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen
und gestattet ist (z. B. Speiseräume, Gemeinschaftsbäder).
Die Deckungssumme beträgt je Mietsach-
Schadenereignis 25.000 EUR. Die Gesamtleistung der
HanseMerkur für alle Mietsach-Schadenereignisse innerhalb
des versicherten Zeitraumes ist auf das Doppelte der
vorgenannten Deckungssumme begrenzt. Die versicherte
Person hat von der Schadenersatzleistung 20%, mindestens
50,- EUR, selbst zu tragen Ausgeschlossen sind jedoch
Haftpflichtansprüche wegen
- Schäden an beweglichen Gegenständen wie Bildern,
Mobiliar, Fernsehapparaten, Geschirr etc., Schäden
durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und
Gasgeräten;
- der unter den Regressverzicht nach dem Abkommen
der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen
fallenden Rückgriffsansprüche.
 
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cx 7

Erfahrener Benutzer
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Im Süden!
Also eine normale deutsche Versicherung würde hier sicherlich nach genauer Prüfung bezahlen müssen. Die Einrede "geliehen" würde ich hier als Selbstregulierer nicht machen, da es kein Leihvorgang war. Die Familienklauseln gibts eh schon lang nicht mehr.
Ich kenne jedoch nicht das Bedingungswerk einer Reisehaftpflicht.

Also einfach melden, vllt hast ja Glück!
 
B

brokerin

Neuer Benutzer
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Uj, ich drücke die Daumen. Versicherungen lassen sich ja immer allerhand einfallen um NICHT zahlen zu müssen.
 
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