sabrina
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Hallo,
Zölle, Steuern, gebühren, Abgaben sind wichtige Begriffe für die Wirtschaft. Um dies Europaweit zu vereinfachen wurde die Zollunion in der EU eingeführt. Das nennt man Harmonisierung der Zollunion. Hier ein Artikel des BMF:
Die Zollunion der Europäischen Union bedurfte zu ihrer Vollendung außer der bereits verwirklichten Tarifunion einer umfassenden Harmonisierung der Zollrechtsvorschriften.
Eine gemeinschaftliche Regelung, die alle grundlegenden zollrechtlichen Vorschriften zusammenfasst (Zollkodex), wird seit 1. Januar 1994 in allen Mitgliedstaaten vollständig angewandt.
Der Zollkodex enthält die grundlegenden Regelungen des gemeinschaftlichen Zollrechts. Er wird durch eine umfassende Durchführungsverordnung ergänzt. Zollkodex und Durchführungsverordnung fassen im Wesentlichen das bestehende Gemeinschaftsrecht zusammen.
Als Partner des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von Genf (GATT) sowie der Brüsseler Abkommen über den Zollwert und das Zolltarifschema hat die Bundesrepublik 1951 die spezifischen Zölle (nach Gewicht, Maß oder Stück) weitgehend durch Wertzölle ersetzt.
Mit dem Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) zum 1. Januar 1988 wurde das Brüsseler Abkommen über das Zolltarifschema abgelöst und ein aktualisiertes modernes Tarifschema eingeführt.
Auf der Grundlage dieses Harmonisierten Systems wurde auf Gemeinschaftsebene die Kombinierte Nomenklatur (KN) geschaffen (vgl. Verordnung [EWG] Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif).
Die Zollunion im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften ist als Tarifunion mit Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs am 1. Juli 1968 zunächst unter den sechs ursprünglichen EWG-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) verwirklicht worden.
Seitdem wenden die EU-Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern einen einheitlichen Zolltarif an und erheben im Warenverkehr innerhalb der EU keine Zölle mehr.
Die Zollunion ist im Wege mehrer EU-Erweiterungen ausgedehnt worden und erstreckt sich mittlerweile auf 27 Mitgliedstaaten.
Im Warenverkehr mit den Staaten der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) - Island, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen - sind seit dem 1. Juli 1977 die Zölle für fast alle gewerblichen Waren abgeschafft.
Im Übrigen haben die Europäischen Gemeinschaften mit fast allen Anrainerstaaten des Mittelmeers und mit zahlreichen Staaten Afrikas sowie des karibischen und pazifischen Raumes Abkommen geschlossen, die weitgehende Zollzugeständnisse beinhalten. Ferner gewähren die Gemeinschaften allen Entwicklungsländern allgemeine Zollpräferenzen.
Jährlich erhebt die deutsche Zollverwaltung rund 4 Mrd. Euro Zölle. Diese fließen vollständig in den EU-Haushalt.)BMF)
Ich hoffe dieses Artikel gibt mehr Licht zu eurer Handestätigkeit.
Gruß
Zölle, Steuern, gebühren, Abgaben sind wichtige Begriffe für die Wirtschaft. Um dies Europaweit zu vereinfachen wurde die Zollunion in der EU eingeführt. Das nennt man Harmonisierung der Zollunion. Hier ein Artikel des BMF:
Die Zollunion der Europäischen Union bedurfte zu ihrer Vollendung außer der bereits verwirklichten Tarifunion einer umfassenden Harmonisierung der Zollrechtsvorschriften.
Eine gemeinschaftliche Regelung, die alle grundlegenden zollrechtlichen Vorschriften zusammenfasst (Zollkodex), wird seit 1. Januar 1994 in allen Mitgliedstaaten vollständig angewandt.
Der Zollkodex enthält die grundlegenden Regelungen des gemeinschaftlichen Zollrechts. Er wird durch eine umfassende Durchführungsverordnung ergänzt. Zollkodex und Durchführungsverordnung fassen im Wesentlichen das bestehende Gemeinschaftsrecht zusammen.
Als Partner des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von Genf (GATT) sowie der Brüsseler Abkommen über den Zollwert und das Zolltarifschema hat die Bundesrepublik 1951 die spezifischen Zölle (nach Gewicht, Maß oder Stück) weitgehend durch Wertzölle ersetzt.
Mit dem Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) zum 1. Januar 1988 wurde das Brüsseler Abkommen über das Zolltarifschema abgelöst und ein aktualisiertes modernes Tarifschema eingeführt.
Auf der Grundlage dieses Harmonisierten Systems wurde auf Gemeinschaftsebene die Kombinierte Nomenklatur (KN) geschaffen (vgl. Verordnung [EWG] Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif).
Die Zollunion im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften ist als Tarifunion mit Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs am 1. Juli 1968 zunächst unter den sechs ursprünglichen EWG-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) verwirklicht worden.
Seitdem wenden die EU-Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern einen einheitlichen Zolltarif an und erheben im Warenverkehr innerhalb der EU keine Zölle mehr.
Die Zollunion ist im Wege mehrer EU-Erweiterungen ausgedehnt worden und erstreckt sich mittlerweile auf 27 Mitgliedstaaten.
Im Warenverkehr mit den Staaten der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) - Island, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen - sind seit dem 1. Juli 1977 die Zölle für fast alle gewerblichen Waren abgeschafft.
Im Übrigen haben die Europäischen Gemeinschaften mit fast allen Anrainerstaaten des Mittelmeers und mit zahlreichen Staaten Afrikas sowie des karibischen und pazifischen Raumes Abkommen geschlossen, die weitgehende Zollzugeständnisse beinhalten. Ferner gewähren die Gemeinschaften allen Entwicklungsländern allgemeine Zollpräferenzen.
Jährlich erhebt die deutsche Zollverwaltung rund 4 Mrd. Euro Zölle. Diese fließen vollständig in den EU-Haushalt.)BMF)
Ich hoffe dieses Artikel gibt mehr Licht zu eurer Handestätigkeit.
Gruß