Hausbau mit dem Bruder zusammen

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Gast

Hallo an alle,

Mein Bruder und ich haben vor Grundstück und Haus zu erwerben/bauen.

Da mein Bruder das Elternhaus übernehmen wird, muss er meinen Anteil an diesem Haus mir ja irgendwann auszahlen, um dies schon frühzeitig zu regeln wollen wir es so handhaben dass, das neue Haus+Grundstück von uns beiden getragen wird, ich aber später der alleinige Eigentümer bin.

Wenn ich es richtig verstanden habe, will er als Grundbucheingetragener und Bauherr auftreten, und später das Haus an mich vermieten,
dadurch entsteht die möglichkeit dass er Fest eingebaute Gegenstände (Küche, Bad usw.) als Vermieter günstiger erwerben kann und ich natürlich 100% mitspracherecht habe was eingebaut wird.

Die Finanzierung würde über ihn laufen und ich würd ihm Mietabgaben geben, womit er +ein Teil seines Gehaltes (wird später mit der Ablöse des Elternhauswertes verechnet) für die Tilgung verwendet.

Klingt diese Finanzierung oder Handhabung plausibel.
Ich weiß damit ist eine gutes Vertrauensverähältnis in der Familie von Nöten (welches vorhanden ist).
Aber prinzipiell haben wir dadurch 2 männliche Personen die ein geregeltes einkommen haben und damit die Tilgung recht gut finanzieren können.
Ist das so korrekt?

Welche Gefahren beinhaltet diese Idee?
Auf was muss geachtet werden?
 
GeorgPuetz

GeorgPuetz

Erfahrener Benutzer
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Zitat:
"...das neue Haus+Grundstück von uns beiden getragen wird, ich aber später der alleinige Eigentümer bin." -Und dann:- "das Haus an mich vermieten"
------------------
Das widerspricht sich. Ihr Bruder soll der Eigentümer sein, Sie der Mieter, aber Ihnen soll das Haus dann einmal gehören. Das geht nicht.

Sie versuchen hier zwei Geschäfte, nämlich die zukünftigte Erbschaft mit einem derzeitigen Immobilienerwerb zu verknüpfen. Bei jedem einzelnen Geschäft haben Sie die jeweiligen Spielregeln zu beachten, die Kombination der Spielregeln aus beiden Geschäften wird ziemlich komplex werden. Zum Beipsiel das biometrische Risiko: Tod der Eltern. Der Zeitpunkt dürfte ungewiss sein. Zu welchem Termin wäre die Erbchaft mit welchem Wert zu beziffern?

Für ein solches Konzept benötigen Sie mehrere Berater: Steuerberater, Rechtsanwalt und Finanzberater. Es spielen zu viele Dinge mit rein, die zu beachten sind.
 
G

Gast

Danke für die fixe antwort, beim nochmaligen Durchlesen kam mir auch der Gedanke das es etwas unglücklich formuliert war.
vllt wird es im zeitlichen Ablauf etwas deutlicher,

Anfangsphase: Entscheidung über die gemeinsame Finanzierung. Mein Bruder wird als alleiniger offizieller Eigentümer, im Grundbuch usw. eingetragen

Tilgungsphase: während des Zeitraumes der Abzahlung des Kredits, ist mein Bruder Eigentümer und ich Mieter.
sobald dieser Kredit getilgt ist. kommen wir in die
Überschreibungsphase: wird das Haus auf mich übertragen.

Den Steuerberater haben wir schon an Bord, da mein Bruder einer ist :).

Mir ist natürlich bewusst das bei diesem Vorhaben ein immenses Vertrauen vorhanden sein muss,
Die angesprochene Wertminderung des Hauses bis zum Eintritt des Todes der Eltern (gott bewahre) ist natürlich nicht genau bezifferbar, jedoch hat keiner von uns soviel geld auf der hohen kante um Den Auszahlungsbetrag auf einen schlag an den anderen auszuzahlen, deswegen war die Überlegung mit dieser "Ratenzahlung" schon vorab in Vorleistung zu treten, und im Fall der Fälle diesen Betrag dann nachher gegen zu rechnen.

Zur Erbschaft noch ein Wort, die Eltern könnten ja auch schon zu Lebzeiten das Haus auf meinen Bruder (ggf. auch an uns beide) überschreiben bei weiterem Wohnrecht auf lebenszeit. Dahingehend würde ja der aktuelle Zeitwert zu buche schlagen und auf dem würde kalkuliert werden.
 
P

Pauli

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Ich versteh mich mit meinen 2 Brüdern eigentlich recht gut, aber nie nie würde ich auf die Idee kommen mit denen ein Haus zu bauen. Welcher Teufel hat dich denn geritten? Für mich hört sich das nach einer Erbengemeinschaftsstreit an, wenn nicht bei euch, dann in der nächsten Generation.:cool:
 
G

Gast

später hat ja jeder sein eigenes Haus,
und die nächste Generation steht bei uns noch nicht an ;-)
 
P

Pauli

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ist aber äußerst kompliziert was ihr da machen wollt :confused: aber wenn ihr meint :)
Wenn meine Brüder das Haus von meinen Eltern wollen sollen sie sich drum schlagen und mich ausbezahlen!! ;)
 
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Finanzhai

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Ich persönlich sehe es nicht so gut, mi meinem Bruder ein Haus zu bauen. Es kommt bestimmt die Zeit wenn es etwas zu meckern gibt und schon hat man Streit.
 
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machbar

könnte man ja vertraglich regeln, das nach einer gewissen zeit, man sich dazu verpflichtet das haus zu überschreiben.
 
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james

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Hi

Ihr solltet euch auf jeden Fall gut informieren wieviel das Haus + Grundstück Wert ist.
So fühlt sich dann keiner benachteiligt, es gibt verschiedene Portale auf denen man Grundstückspreise erfahren kann.
Zur Not vielleicht schätzen lassen :)

Liebe Grüße James
 
fuenfer

fuenfer

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Ich denek auch, dass euer Vorhaben ein gewisses Risiko mit sich bringt. Man weiss nie was genau in Zukunft sein wird und das Haus könnte doch absichtlich oder unabsichtlich zu einem ernsten Streitfall führen. DU solltest das dir gut überlegen. Ich würde es nicht so machen.
 
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karat

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Wenn das Grundstück ohnehin an dich gehen soll, dann würde ich auch sofort alles auf mich regeln lassen wollen.
Er kann doch dennoch Bauherr sein - wichtig ist nur das es dein Grundstück ist.
Was ist wenn plötzlicher Streit mit Nachbarn usw. auftritt? Dann kann er alles Regeln ohne dich zu fragen.
Es ist erst dein Haus wenn du im Grundbuch stehst.
Notfalls kann man das Grundstück ja auch teilen lassen - vielleicht ist das eine Option?
 
S

Schiggi

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Ich würde davon ab raten, sowas wie ein Haus sollte man nicht mit "jemanden" zusammen kaufen. Da es auf ihn läuft stehst du vielleicht später Dumm da oder im Todesfall steht er dann allein mit der Finanzierung.
 
S

sabrina24

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Ich persönlich sehe es nicht so gut, mi meinem Bruder ein Haus zu bauen. Es kommt bestimmt die Zeit wenn es etwas zu meckern gibt und schon hat man Streit.
Für den Fall falls es zu einem Streit kommt, werden gerade in solchen Fällen verträge geschlossen, dies ist auch in einer Ehe empfohlen, auch wenn es nicht unbedingt romantisch ist mit der Frau oder dem Mann Verträge abzuschließen.
 
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Hausbau mit dem Bruder zusammen

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