G
Gast
Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zu der Hinterbliebenrente. Angenommen ein Lebenspartner stirbt und der andere Lebenspartner geht eine zweite Ehe mit einer anderen Frau. Die neue Frau hat keine eigene Rente.
Der Mann ist um die 75 Jahre alt. Die Frau um die 65 Jahre alt. Wie lange muss die zweite Ehe dauern bis die neue Frau ein Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente bekommt, falls der Mann stirbt? Gibt es da irgend welche Fristen?
Angenommen, der Mann ist wiederum 75 Jahre alt und heiratet eine viel jüngerer Frau und wenige Monate später stirbt der Mann.
Hat nun die jüngere Frau ein Anrecht auf die Hinterbliebenenrente oder nicht?
Ich wäre sehr dankbar für nützliche Infos.
Gruß
ich habe eine allgemeine Frage zu der Hinterbliebenrente. Angenommen ein Lebenspartner stirbt und der andere Lebenspartner geht eine zweite Ehe mit einer anderen Frau. Die neue Frau hat keine eigene Rente.
Der Mann ist um die 75 Jahre alt. Die Frau um die 65 Jahre alt. Wie lange muss die zweite Ehe dauern bis die neue Frau ein Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente bekommt, falls der Mann stirbt? Gibt es da irgend welche Fristen?
Angenommen, der Mann ist wiederum 75 Jahre alt und heiratet eine viel jüngerer Frau und wenige Monate später stirbt der Mann.
Hat nun die jüngere Frau ein Anrecht auf die Hinterbliebenenrente oder nicht?
Ich wäre sehr dankbar für nützliche Infos.
Gruß