Ich muss laut Bank das Kontomodell ändern

Diskutiere Ich muss laut Bank das Kontomodell ändern im Fillialbanken Forum im Bereich Banken; Ich hatte bei meiner Bank ein Girokonto als Basismodell, bei dem man neben einer Konotführungsgebühr ab einer gewissen Anzahl auch die Buchungen...
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dabinne

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Ich hatte bei meiner Bank ein Girokonto als Basismodell, bei dem man neben einer Konotführungsgebühr ab einer gewissen Anzahl auch die Buchungen und Überweisungen extra berechnet bekommt.
Da ich im Monat ziemlich viele Buchungen zu tätigen habe, riet mir vor Jahren mein Bankberater, das Konto doch in ein Comfortkonto umzuwandeln, hier sei zwar die Kontoführungsgebühr etwas höher, jedoch muss man keine weiteren Folgekosten befürchten.
Also änderte ich in ein Comfortmodell. Dies hatte ich jetzt 5 Jahre. Letzte Woche bekam ich einen Brief von der Bank, ich müsste auf das teuere Basismodell umstellen, Begründung sei meine "intensive" Nutzung des Girokontos....aber eben für solche Fälle dachte ich sei das Comfortmodell.
Nun kommt aber noch der Clou: Ich könnte natürlich Widerspruch einlegen, oder fristlos kündigen. Tue ich dies nicht, gilt der Auftrag zum Wechsel als erlaubt.
Ist der Brief ein verspäteter Aprilscherz oder darf die Bank das einfach mal so machen ?
Wieso kann man zwischen den Kontomodellen wählen, wenn die Bank das für sie rentablere vorschreiben kann ? Ist das Rechtens ?
 
U

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Hallo,

das ist agressives Vorgehen - aber es ist erlaubt/ außer Sie weisen gerichtlich(!) nach, daß in den Bedingungen für diese Kontoart kein entspr. Limitierung niedergelegt ist...wenn das tatsächlich so ist, haben Sie gute Karten - bei einem Zivilprozess zahlt immer der Verlierer (außer Arbeitsrecht=grundsätzlich 50:50), aber man muß vorschießen! Außerdem
benötigen Sie die Kontobedingungen (von vor 5 Jahren), die kann andererseits der Anwalt gerichtlich anfordern - ist halt die Frage was dann drinsteht, denn wenn das für Sie doch negativ rauskommt, zahlen SIE am Ende das Gericht/ ev. gibt die Bank nach, wenn von einem Anwalt der Brief zur Einsichtnahme in das Kontomodell eintrifft, so daß Sie dann keinen Prozeß benötigen, aber das ist nicht sicher, außerdem müssen Sie den Anwalt im außergerichtlichen Bereich in ejdem fall selber zahlen...
Das ist also bewstimmt umständlich. Wenn Sie den Trotz aufbringen, können Sie das so machen. Dann schreiben Sie jetzt sofort einen Wiederspruch und suchen schonmal einen Anwalt (Verbraucherrecht, Vertragsrecht, ev. Zulassung für höhere Instanz (weil das dürfen die frisch Zugelassenen z.B. nicht automatisch).

Ansonsten wäre es jetzt viell. an der Zeit, eine andere BANK aufzusuchen...
Was halten Sie übrigens von Gratiskonten?
Folgende kostenlose Onlinebanken mit Giro-Renditefunktion limitieren die Transaktionsanzahl nicht:

-Comdirect (einmalig 50€ NK-Bonus+50€ bei Nichtgefallen nach 12-15Monaten; Bedingungen für die Prämien beachten - "Zufiedenheitsgarantie")! ->gute EC-Karte der CashGroup (->Automatensuche); fakultative "gute" Debit-Visa-silver/ erfordert Gehaltseingang, sonst 100%free...; Visa und EC ergänzen sich hier symbiotisch, also in der EU benutzen Sie stets die EC (Gebührenmodell...)!

-DKB (geringfügige Zinsung auf dem Giro + "gute" Zinsung auf der obligatorischen Prepaid-Visa (Intraday-Umbuchung) möglich). ->die Visa der DKB ist ultrastark im Bargeld_weltweit (wenn Sie die jew. nationale Währung benutzen; z.B. GER=€!), kostenlos und rel. leicht im Antrag/Prepaid...

-Netbank (älteste reine Onlinebank Europas, in jedem EU-Land mit einzelner Niederlassung, Zinsung auf dem Giro direkt, ein TG gibts gratis dazu) ->superschnelle Transaktionen + Umkehr der Beweislast bei Hackerangriff) ->diese bietet für Privatkunden nur 50Transis/Monat frei - das Giro Loyal ist gehaltsgebunden/ es steht aber mit drin, daß Freiberufler und Selbständige eine individuelle Anfrage stellen sollen, das kann also sein, daß Sie dort die Hosen ein bisschen runterlassen müssen...Die EC gehört zum Cash-Pool, eine anständige kostenlose KK müssen Sie anderweitig auftreiben -> Kostenlose Kreditkarten vergleichen und beantragen /lesen Sie die Bedingungen in den einzelnen Anträgen/ die goldene Matercard von Gebührenfrei ergänzt sich übrigens prima mit der DKB-Visa - wenn man mit Geld umgehen kann, denn Barverfügungen oder dem Revolving Credit sollten Sie aus dem Weg gehen - die Rechnung (E-mail!) kommt etwa am 5. des Folgemonats und ab da hat man 20Tage Zeit!

-Wüstenrot (Verzinsung ja, übrige Bed. von meiner Seite unbestimmt!) ->die kostenlose Debit-Visa-silver hier erlaubt 12maliges kostenloses Barabheben weltweit, Provisionsniveau im bargeldlos unbestimmt (von meiner Seite)!

-Ziraatbank Intl./FFM (Verzinsungsfunktion, in einigen Großstädten deutschlands hat die Z. sogar kleine Filialen) ->das Login ist ganz OK und übersichtlich, die Maske zeigt Bestände, die nocht nicht effektiv gutgeschrieben sind, aber sich im Clearing/Valuta befinden - das habe ich so sonst noch nirgend gesehen; allerdings ist die Z. insgesamt nicht so schnell wie die N., die wirklich Benchmark setzt!) -> die Z. bietet direkt auf´s Giro derzeit mit am Meisten, senkt aber parallel zum dt. Markt ab. Die EC ist normal, aber im Bargeld nicht gut, es sei denn Sie wohnen in einer der best. Großstädte und haben die einzige Filiale um die Ecke...die Ziraat hat in Zuklunft noch die Mögl., sich in Deutschland zu verbessern - z.B. Anschluß der EC an einen der großen Banken-Ringe (der Cash-Pool könnte ein bisschen Zugang vertragen...)!
 
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Chris007

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Warum hast du denn überhaupt noch ein Konto mit Kontogführungsgebühr? Ich bin bei der IngDiba und sehr zufrieden.
 
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geht ja aber auch net darum ob oder warum man kontoführungsgebühr zahlt, sondern dass die bank nun wieder hin zum für den kunden teureren modell will.

ganz ehrlich, lass es im jahr mehrkosten von 40-50 euro sein, deswegen würd ich mir keine grauen haare wachsen lassen und zum anwalt. rennen. ich würde es zuerst mit einspruch versuchen, wenn die bank daraufhin kündigt, geld holen und ab zur nächsten bank, womöglich sogar mit besseren konditionen.

ist es denn eine filialbank?
 
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