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Ich muss laut Bank das Kontomodell ändern
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<p>[QUOTE="dabinne, post: 40277, member: 2062"]</p><p>Ich hatte bei meiner Bank ein Girokonto als Basismodell, bei dem man neben einer Konotführungsgebühr ab einer gewissen Anzahl auch die Buchungen und Überweisungen extra berechnet bekommt.</p><p>Da ich im Monat ziemlich viele Buchungen zu tätigen habe, riet mir vor Jahren mein Bankberater, das Konto doch in ein Comfortkonto umzuwandeln, hier sei zwar die Kontoführungsgebühr etwas höher, jedoch muss man keine weiteren Folgekosten befürchten.</p><p>Also änderte ich in ein Comfortmodell. Dies hatte ich jetzt 5 Jahre. Letzte Woche bekam ich einen Brief von der Bank, ich müsste auf das teuere Basismodell umstellen, Begründung sei meine "intensive" Nutzung des Girokontos....aber eben für solche Fälle dachte ich sei das Comfortmodell.</p><p>Nun kommt aber noch der Clou: Ich könnte natürlich Widerspruch einlegen, oder fristlos kündigen. Tue ich dies nicht, gilt der Auftrag zum Wechsel als erlaubt.</p><p>Ist der Brief ein verspäteter Aprilscherz oder darf die Bank das einfach mal so machen ?</p><p>Wieso kann man zwischen den Kontomodellen wählen, wenn die Bank das für sie rentablere vorschreiben kann ? Ist das Rechtens ?</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="dabinne, post: 40277, member: 2062"] Ich hatte bei meiner Bank ein Girokonto als Basismodell, bei dem man neben einer Konotführungsgebühr ab einer gewissen Anzahl auch die Buchungen und Überweisungen extra berechnet bekommt. Da ich im Monat ziemlich viele Buchungen zu tätigen habe, riet mir vor Jahren mein Bankberater, das Konto doch in ein Comfortkonto umzuwandeln, hier sei zwar die Kontoführungsgebühr etwas höher, jedoch muss man keine weiteren Folgekosten befürchten. Also änderte ich in ein Comfortmodell. Dies hatte ich jetzt 5 Jahre. Letzte Woche bekam ich einen Brief von der Bank, ich müsste auf das teuere Basismodell umstellen, Begründung sei meine "intensive" Nutzung des Girokontos....aber eben für solche Fälle dachte ich sei das Comfortmodell. Nun kommt aber noch der Clou: Ich könnte natürlich Widerspruch einlegen, oder fristlos kündigen. Tue ich dies nicht, gilt der Auftrag zum Wechsel als erlaubt. Ist der Brief ein verspäteter Aprilscherz oder darf die Bank das einfach mal so machen ? Wieso kann man zwischen den Kontomodellen wählen, wenn die Bank das für sie rentablere vorschreiben kann ? Ist das Rechtens ? [/QUOTE]
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