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<p>[QUOTE="marco, post: 3193, member: 46"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>du sagst, dass du kein Geschäft mehr hast. </p><p></p><p>Folglich hast du auch dein Gewerbe abgemeldet. </p><p></p><p>So sollte es auch sein. </p><p></p><p>Falls du kein Gewerbe hast kannst du auch dein Fahrzeug nicht geschäftlich absetzen. </p><p></p><p>Kein Geschäft haben, bedeutet, dass ich sämtliche Inventar des Geschäftes auflösen und den Buchwert aller Gegenstände (Maschinen, Fahrzeuge, Geräte) durch den Steuerberater ermitteln lassen. </p><p></p><p>Auch für das Auto musst du den Buchwert erstellen lassen. </p><p></p><p>Du kannst dein Fahrzeug vom Händler aufkaufen und auch verkaufen, wenn du den Händler bezahlst. </p><p></p><p>Danach musst du gemäß des Buchwertes, sowohl die angefallenen Steuern als ich die bereits von dir beim kauf des Fahrzeuges vom Finanzamt erstatteten Umsatzsteuer anteilig ans Finanzamt zurückführen.</p><p></p><p></p><p>Du wirst bestimmt einen Steuerberater haben. Falls nicht, ist es Zeit einen zu nehmen, weil du den Abschluss sauber erledigen musst. </p><p></p><p>Sonst hast du größeren Ärger mit dem Fiskos.</p><p></p><p>Ich würde nichts ohne das Finanzamt machen. </p><p></p><p>Sprich alles mit dem großen Bruder ab und ärgere diesen nicht. </p><p></p><p>Sonst ärgert er dich.</p><p></p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="marco, post: 3193, member: 46"] Hallo, du sagst, dass du kein Geschäft mehr hast. Folglich hast du auch dein Gewerbe abgemeldet. So sollte es auch sein. Falls du kein Gewerbe hast kannst du auch dein Fahrzeug nicht geschäftlich absetzen. Kein Geschäft haben, bedeutet, dass ich sämtliche Inventar des Geschäftes auflösen und den Buchwert aller Gegenstände (Maschinen, Fahrzeuge, Geräte) durch den Steuerberater ermitteln lassen. Auch für das Auto musst du den Buchwert erstellen lassen. Du kannst dein Fahrzeug vom Händler aufkaufen und auch verkaufen, wenn du den Händler bezahlst. Danach musst du gemäß des Buchwertes, sowohl die angefallenen Steuern als ich die bereits von dir beim kauf des Fahrzeuges vom Finanzamt erstatteten Umsatzsteuer anteilig ans Finanzamt zurückführen. Du wirst bestimmt einen Steuerberater haben. Falls nicht, ist es Zeit einen zu nehmen, weil du den Abschluss sauber erledigen musst. Sonst hast du größeren Ärger mit dem Fiskos. Ich würde nichts ohne das Finanzamt machen. Sprich alles mit dem großen Bruder ab und ärgere diesen nicht. Sonst ärgert er dich. Gruß [/QUOTE]
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