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Finanzamt & Steuern
In Deutschland für ausländische Firma arbeiten
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 36382"]</p><p>Natürlich müssen Sie Steuern zahlen, und zwar so: Ein ausländischer Arbeitgeber (ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz, Betriebsstätte oder ständigen Vertreter in Deutschland) ist nicht verpflichtet, die Lohnsteuer für in Deutschland tätige Arbeitnehmer einzubehalten und abzuführen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Einkommenssteuervorauszahlungen an sein zuständiges Finanzamt zu entrichten.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 36382"] Natürlich müssen Sie Steuern zahlen, und zwar so: Ein ausländischer Arbeitgeber (ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz, Betriebsstätte oder ständigen Vertreter in Deutschland) ist nicht verpflichtet, die Lohnsteuer für in Deutschland tätige Arbeitnehmer einzubehalten und abzuführen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Einkommenssteuervorauszahlungen an sein zuständiges Finanzamt zu entrichten. [/QUOTE]
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