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ist abmahnung gültig wenn man sie nicht unterschreibt ?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 40575"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Du mußt nicht unterschreiben und kannst eine Gegendarstellung bei der Personalabtl. einreichen.</p><p>Ansonsten kannst Du mit dem BR darüber reden.</p><p>Der Prozessdienst der Gewerkschaft wird allerdigns nicht aktiv wegen 1 Abmahnung; denn diese führt nicht umittelbar zur Kündigung, außerdem gilt das sowiso bloß betriebsintern - das Abmahnen meine ich...</p><p>Wichtig ist die Gegendarstellung!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 40575"] Hallo, Du mußt nicht unterschreiben und kannst eine Gegendarstellung bei der Personalabtl. einreichen. Ansonsten kannst Du mit dem BR darüber reden. Der Prozessdienst der Gewerkschaft wird allerdigns nicht aktiv wegen 1 Abmahnung; denn diese führt nicht umittelbar zur Kündigung, außerdem gilt das sowiso bloß betriebsintern - das Abmahnen meine ich... Wichtig ist die Gegendarstellung! [/QUOTE]
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