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Ist Ehepaar immer zur Steuererklärung verpflichtet?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 37992"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Lohnersatzleistungen sind primär nicht steuerpflcihtig, unterleigen aber dem Progressionsvorbehalt.</p><p>Wenn Sie das ganze Jahr hindurch arbeitslos waren, müssen Sie nichts beachten - schleißlich ahben sie keine Steuern bezahlt.</p><p>Waren Sie jedoch nur anteilig im Jahr arbeitslos und haben ansonsten Einkommen erzielt, müssen Sie im Rahmen der Regularien* für die Stütze nachträglich Steuern abführen.</p><p></p><p>*8004,- + das, was Sie in der Steuererklärung halt absetzen können, sind frei! Gar keine Stützesteuer fällt an, wenn diese einen Pauschalbetrag von total 410€ nicht überschritten hat (Bagatellregelung sozusagen).</p><p></p><p>"Aber warum soll ich eine Steuererklärung abgeben, wenn das für mich erwartbar nachteilig ausfällt?"</p><p>-> wie wäre es mit `weil das Gesetz es so verlangt´?; oberhalb der 8004,- haben Sie zu zahlen, wie alle Anderen auch; Sie bekommen keine Stütze steuerfrei, wenn Ihre Jahreseinkünfte insgesamt unter Einkommensbesteuerungslicht fallen...</p><p>Wer verpflichtet ist und dennoch keine Erklärung abgibt, muß mit einem empfindlichen Strafgeld rechen, das das Finanzamt rein exekutiv verhängen kann, d.h. ohne vorherige juristische Verhandlung, sondern lediglich nachrichtlich...</p><p>Zudem nun zum letzten Mal: In der Steuererklärung können Sie die Belastung mindern - in den letzten Jahren hat der durchschnittliche deutsche Haushalt etwa 800€ rausgeholt!! </p><p>Das Steuersystem ist alsod ahingehend umgestellt worden, daß man erst mal mehr zahlt, als einem nacher ausgewisen wird.</p><p>"Aber das verschafft dem staat doch einen zinslosen Kredit!"</p><p>-> Das ist korrekt: Hier geht es letztlich um Milliardenbeträge, die im maroden Stasts-Haushalt natürlich fest eingeplant sind (800 * (82Mio : ca. 3?))...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 37992"] Hallo, Lohnersatzleistungen sind primär nicht steuerpflcihtig, unterleigen aber dem Progressionsvorbehalt. Wenn Sie das ganze Jahr hindurch arbeitslos waren, müssen Sie nichts beachten - schleißlich ahben sie keine Steuern bezahlt. Waren Sie jedoch nur anteilig im Jahr arbeitslos und haben ansonsten Einkommen erzielt, müssen Sie im Rahmen der Regularien* für die Stütze nachträglich Steuern abführen. *8004,- + das, was Sie in der Steuererklärung halt absetzen können, sind frei! Gar keine Stützesteuer fällt an, wenn diese einen Pauschalbetrag von total 410€ nicht überschritten hat (Bagatellregelung sozusagen). "Aber warum soll ich eine Steuererklärung abgeben, wenn das für mich erwartbar nachteilig ausfällt?" -> wie wäre es mit `weil das Gesetz es so verlangt´?; oberhalb der 8004,- haben Sie zu zahlen, wie alle Anderen auch; Sie bekommen keine Stütze steuerfrei, wenn Ihre Jahreseinkünfte insgesamt unter Einkommensbesteuerungslicht fallen... Wer verpflichtet ist und dennoch keine Erklärung abgibt, muß mit einem empfindlichen Strafgeld rechen, das das Finanzamt rein exekutiv verhängen kann, d.h. ohne vorherige juristische Verhandlung, sondern lediglich nachrichtlich... Zudem nun zum letzten Mal: In der Steuererklärung können Sie die Belastung mindern - in den letzten Jahren hat der durchschnittliche deutsche Haushalt etwa 800€ rausgeholt!! Das Steuersystem ist alsod ahingehend umgestellt worden, daß man erst mal mehr zahlt, als einem nacher ausgewisen wird. "Aber das verschafft dem staat doch einen zinslosen Kredit!" -> Das ist korrekt: Hier geht es letztlich um Milliardenbeträge, die im maroden Stasts-Haushalt natürlich fest eingeplant sind (800 * (82Mio : ca. 3?))... [/QUOTE]
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