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Ist Steuererstattung vom Finanzamt pfändbar?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 35656"]</p><p>OK,</p><p></p><p>dann ist es in etwa so, daß die zustehende Rate höher ist, als das, was er üblicherweise bei Ihnen abgreifen kann?</p><p>->ich kenne das aus meiner unmittelbaren Nachbarschaft - selbst sehr solide Gläubiger wie z.B. Stadtwerke(...) greifen den Schuldnern buchstäblich selbst das Brot vom Teller, sobald die (Grund-)Rente eingebucht ist - und das immer wieder, obwohl doch klar ist, daß die Frau ein Brot zum Frühstück benötigt...</p><p>Etwas mehr Ruhe kann ein Pfändungschutzkonto (bei allen Anbietern gebührenpflichtig) bringen, da gibt es keinen Zugriff auf das Existenzminimum. </p><p>Dennoch, in Bezug auf Ihren Fall wie alle anderen, bedeutet dies auch dann, daß Sondereinnahmen natürlich "futsch"* sind...</p><p></p><p>*eigentlich falsch, denn Sie haben ja früher was bekommen, zumidest gehabt von dem Kredit und tilgen nun die Schuld!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 35656"] OK, dann ist es in etwa so, daß die zustehende Rate höher ist, als das, was er üblicherweise bei Ihnen abgreifen kann? ->ich kenne das aus meiner unmittelbaren Nachbarschaft - selbst sehr solide Gläubiger wie z.B. Stadtwerke(...) greifen den Schuldnern buchstäblich selbst das Brot vom Teller, sobald die (Grund-)Rente eingebucht ist - und das immer wieder, obwohl doch klar ist, daß die Frau ein Brot zum Frühstück benötigt... Etwas mehr Ruhe kann ein Pfändungschutzkonto (bei allen Anbietern gebührenpflichtig) bringen, da gibt es keinen Zugriff auf das Existenzminimum. Dennoch, in Bezug auf Ihren Fall wie alle anderen, bedeutet dies auch dann, daß Sondereinnahmen natürlich "futsch"* sind... *eigentlich falsch, denn Sie haben ja früher was bekommen, zumidest gehabt von dem Kredit und tilgen nun die Schuld! [/QUOTE]
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