Ist Student noch über die Eltern haftpflichtversichert?

Diskutiere Ist Student noch über die Eltern haftpflichtversichert? im Private Haftpflichtversicherung Forum im Bereich Haftpflichtversicherung; Guten Tag! Bin 21 und Student. Ein Kumpel hat mir kürzlich gesagt, als Student brauch ich unbedingt eine eigene Haftpflichtversicherung. Ich...
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weibo

Guten Tag!

Bin 21 und Student. Ein Kumpel hat mir kürzlich gesagt, als Student brauch ich unbedingt eine eigene Haftpflichtversicherung. Ich bin aber bisher davon ausgegangen, dass ich als Student weiterhin über meine Eltern haftpflichtversichert bin. Was ist denn nun richtig? Ich bekomme monatlich Geld von meinen Eltern für das Studium. Ich denke aber nicht, dass sie mir jetzt auch noch eine eigene Haftpflichtversicherung spendieren werden. Entsprechend versichert sein muss ich aber, das verlangt das Wohnheim. Denen hat das aber auch gereicht, dass ich über meine Eltern versichert bin. Könnt ihr das eventuell mal etwas aufklären?
 
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cx 7

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Es könnten beide Aussagen richtig sein!
Fakt ist folgende Regelung:
Du bist immer über die Eltern versichert, wenn diese eine Mehrpersonenhaftpflicht haben und du unter 25 Jahren bist und die erste Ausbildung nach dem Schulabschluß machst und du außerdem nicht verheiratet bist.
Also, Abi und dann Studium oder Ausbildung, bist versichert. Abi, Ausbildung und dann Studium, bist nicht mehr versichert.

Inzwischen gibts aber viele Gesellschaften, bei denen du auch noch lebenslang über die Eltern versichert bist, du musst lediglich in deren Haushalt wohnen und nicht verheiratet sein.
 
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weibo

Hab davor noch keine Ausbildung gemacht. Ist auch mein erstes Studium. Jetzt ist es aber so, ich wohne jetzt 250 KM von meinen Eltern entfern in einem Studentenwohnheim. Also nicht mehr zu Hause. Gilt es dann nicht mehr?
 
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cx 7

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Dein Wohnsitz ist egal, wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind. Aber Achtung, schau dennoch in die Bedingungen, es gibt heute exotische Versicherungen wo dies nicht gilt. Aber alle namhaften dt Versicherer regeln dies wie beschrieben!
 
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weibo

Hab nun nachgeschaut. Es klappt tatsächlich. Sicherheitshalber hat mein Dad auch nochmal angerufen und genau nachgefragt. Die sagten, das sei gar kein Problem. Vielen Dank auch nochmal für deine Hilfe.

Grüsse
 
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und das macht echt nix das du nicht mehr daheim wohnst? unsere versicherung hat das damals abgelehnt und mir dann einen besonders günstigen tarif vorgeschlagen.
 
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cx 7

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Tja, da wollte der Vertreter zusätzlich noch Geschäft machen. Und er hat es geschafft!
 
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claudiagrube

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Es könnten beide Aussagen richtig sein!
Fakt ist folgende Regelung:
Du bist immer über die Eltern versichert, wenn diese eine Mehrpersonenhaftpflicht haben und du unter 25 Jahren bist und die erste Ausbildung nach dem Schulabschluß machst und du außerdem nicht verheiratet bist.
Also, Abi und dann Studium oder Ausbildung, bist versichert. Abi, Ausbildung und dann Studium, bist nicht mehr versichert.

Inzwischen gibts aber viele Gesellschaften, bei denen du auch noch lebenslang über die Eltern versichert bist, du musst lediglich in deren Haushalt wohnen und nicht verheiratet sein.
Ich würde das ganze gerne noch etwas ergänzen, die Grundaussage bleibt identisch: Zu beachten gilt es folgendes, bei den angesprochenen Mehrpersonenhaftpflicht oder Familientarifen: Erstausbildung, natürlich müssen hierfür Nachweise erbracht werden. Bezüglich Alter ist auch 30 Jahre möglich, allerdings ist das von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, dies muss man prüfen. Mit Einführung des Bologna-Prozesses gibt es auch neue Kriterien, daher ist 25 Jahre aber sicher ein sehr guter Grenzwert. Vorsicht gilt bei Auslandsaufenthalten, die im Zuge eines Studiums nicht unüblich sind; hier kann es durchaus der Fall sein, das die Versicherung über die Grenze hinaus, vor allem über die EU-Grenzen hinweg, nicht mehr greifen. Gleiches gilt für eine Lehre als Erstausbildung. Sollten immer noch Unklarheiten gegeben sein,verweise ich auf folgende Ausführungen, diese sollten alle Fragen zum Thema Versicherter Personenkreis im Zuge der Haftpflichtversicherung für Studenten und Auszubildende klären können - siehe hier.

Wie gesagt, Alters- und Gültigkeitsgrenze bei Erstausbildung und entsprechender Mehrpersonenhaftpflichtversicherung sind variabel und können je Versicherungsunternehmen auch bis 30 Jahre gültig sein, Vorsicht gilt bei Auslandsaufenthalten, hier muss man prüfen, ob die Versicherung wirkt.
 
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Hallo,

grundsätzlich: Das Versicherungsgehabe differenziert sich immer weiter aus!
Es gibt in der BRD vermutlich keinen einzigen Hftpfl.Versicherer mehr, der nicht ein Mehrtarifmodell fährt...genau wie bei zahlreichen anderen Versicherungsarten...

Sorry, aber Sie leben hier in der sog. Informationsgesellschaft!
"DIE soundso-Versicherung gibt es also nicht mehr...
Wenn Sie zu der großen Mehrheit der Leute gehören, die von diesem Dschungel überfordert werden, lesen Sie einfach Finanztest!
FT hat in 09/2012 Hftpfl.-Tarife getestet. Gelistet sind 1 1/2 Seiten Tarife, die ein -sehr gut- im Qualitätsurteil bekommen haben. ->diese Tarife sind trotzdem völlig verschieden! Und da sind bereits 3(!) dabei, die volljährige Kinder während der ersten Berufsausbildung generell nicht mehr mitversichern...dazu kommen 2e, die in dem Schlüssel mit Einschränkungen hantieren.

Nochmals: Die Beurteilungsanforderungen von Versicherungstarifen werden immer komplexer.
Die versch. Topi sind nurmehr das: Schlüssel, bei denen der Vers. seine ausgesuchten Optionen fährt.

Wehmutstropfen: Einige Versicherer haben jetzt günstige Single-Tarife - mit einem bisschen Selbstbehalt ist das nicht so teuer, z.B. 25-40€ jährlich für einen sehr belastbaren Tarif.
FT 09/2012! ->probieren Sie mal eine Online-Auktionsplattform...

Tip: Auf Private Haftpflichtversicherung - Voller Schutz und Geld gespart - Analyse - Stiftung Warentest können Sie sich für 12€ einen individuellen Spartarif in trockene Tücher holen lassen - das ist für Leute die selbst mit solchen Tabellen in der Zeitung Probleme haben...
Achten Sie auf Ihre Deckungssumme: 5Mio sollten heute mind. sein! Wenn Sie 3Mio haben, ist das ein Sonderangebot, aber Sie haben dann nur einen etwas seidenscheinigen Schutz (vor allem wenn es um Personenschäden oder z.B. etwas Maritimes oder mit Flugzeugen usw. geht...)!
 
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Ist Student noch über die Eltern haftpflichtversichert?

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