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Unregistriert
Hallo,
ich habe für 2012 keine Jahressteuerbescheinigung erhalten, meine Bank behauptet aber, sie im Februar verschickt zu haben. Für eine saftige Gebühr bieten Sie mir an, mir ein neues Exemplar zukommen zu lassen. Das sehe ich nicht ein, denn wenn die Post einen Brief verbummelt, will ich nicht dafür bezahlen.
Können die wirklich eine Gebühr verlangen, wenn ich das Original nie erhalten habe? Das würde ja bedeuten, dass ich als Kunde dafür hafte, dass auf dem Versandweg nichts passiert.
Für einen Tipp wäre ich dankbar!
ich habe für 2012 keine Jahressteuerbescheinigung erhalten, meine Bank behauptet aber, sie im Februar verschickt zu haben. Für eine saftige Gebühr bieten Sie mir an, mir ein neues Exemplar zukommen zu lassen. Das sehe ich nicht ein, denn wenn die Post einen Brief verbummelt, will ich nicht dafür bezahlen.
Können die wirklich eine Gebühr verlangen, wenn ich das Original nie erhalten habe? Das würde ja bedeuten, dass ich als Kunde dafür hafte, dass auf dem Versandweg nichts passiert.
Für einen Tipp wäre ich dankbar!