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Kann AG Schadenersatz b ei fristloser Kündigung verlangen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 33602"]</p><p>Schauen</p><p></p><p>Sie in den Arbeitsvertrag! Wenn da bloß eine Floskel steht, wie "es gelten die einschlägigen tariflichen Bestimmungen", werfen Sie einen Blick in den Tarifvertrag!</p><p>Wenn es dort eine Kündigungsfrist gibt, sollte diese tunlichst eingehalten werden...</p><p></p><p>Ohnehin sollten Sie mit dem Kollegen in einer ruhigen Minute mal reden - es ist unter sozialrechtlichen Aspekten tausendmal gescheiter, sich feuern zu lassen, anstelle selber zu gehen. </p><p>Wenn Sie nämlich aus freien stücken kündigen, bekommen sie im ALG1/2 eine dreimonatige Sperre wegen grob fahrlässiger Existenzgefährdung - in dem Gesetzt herrscht ein ganz protestantischer Ethos...</p><p></p><p>Ansonsten können Sie einen psychopatischen Boss jederzeit bei den Sozialbehörden melden, namentlich bei dem Gesundheitsamt. Stellen Die eine psychische Erkrankung bei dem Mitarbeiter fest, kann es sein, daß er ihr Chef WAR...</p><p>Dies gilt im Besonderen auch, wenn es im Konzern Verhaltensrichtlinien gibt - da reagiert ein oberer Boss dann u.U. ungehalten, wenn er sieht, daß in Ihrer Abtl. die Bude brennt und somit reagiert der Arbeitgeber dann von sich aus. </p><p>Nur Beschweren halte ich für keine gute Idee, da es wahrscheinlich ist, da Die gegen kleineren Ärger zusammenhalten oder man Ihnen das z.B. als Stuhlsägerei auslegen könnte. </p><p>Somit machen Sie nur Meldung bei der Sozialbehörde, damit dem kranken Mitbürger geholfen werden kann. Wird Krankheit festgestellt, haben Sie lediglich ihre bürgerliche Pflicht getan... Sie können eine anonyme Anzeige machen, besser wäre es allerdings, Sie schrieben Ihren Namen und machten anderweitig kenntlich, daß Sie nicht namentlich genannt werden möchten - bei einem Abhängigkeitsverhältnis sollte das klargehen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 33602"] Schauen Sie in den Arbeitsvertrag! Wenn da bloß eine Floskel steht, wie "es gelten die einschlägigen tariflichen Bestimmungen", werfen Sie einen Blick in den Tarifvertrag! Wenn es dort eine Kündigungsfrist gibt, sollte diese tunlichst eingehalten werden... Ohnehin sollten Sie mit dem Kollegen in einer ruhigen Minute mal reden - es ist unter sozialrechtlichen Aspekten tausendmal gescheiter, sich feuern zu lassen, anstelle selber zu gehen. Wenn Sie nämlich aus freien stücken kündigen, bekommen sie im ALG1/2 eine dreimonatige Sperre wegen grob fahrlässiger Existenzgefährdung - in dem Gesetzt herrscht ein ganz protestantischer Ethos... Ansonsten können Sie einen psychopatischen Boss jederzeit bei den Sozialbehörden melden, namentlich bei dem Gesundheitsamt. Stellen Die eine psychische Erkrankung bei dem Mitarbeiter fest, kann es sein, daß er ihr Chef WAR... Dies gilt im Besonderen auch, wenn es im Konzern Verhaltensrichtlinien gibt - da reagiert ein oberer Boss dann u.U. ungehalten, wenn er sieht, daß in Ihrer Abtl. die Bude brennt und somit reagiert der Arbeitgeber dann von sich aus. Nur Beschweren halte ich für keine gute Idee, da es wahrscheinlich ist, da Die gegen kleineren Ärger zusammenhalten oder man Ihnen das z.B. als Stuhlsägerei auslegen könnte. Somit machen Sie nur Meldung bei der Sozialbehörde, damit dem kranken Mitbürger geholfen werden kann. Wird Krankheit festgestellt, haben Sie lediglich ihre bürgerliche Pflicht getan... Sie können eine anonyme Anzeige machen, besser wäre es allerdings, Sie schrieben Ihren Namen und machten anderweitig kenntlich, daß Sie nicht namentlich genannt werden möchten - bei einem Abhängigkeitsverhältnis sollte das klargehen. [/QUOTE]
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