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<p>[QUOTE="Broiler, post: 34863"]</p><p>otta51, vielleicht vorher auch mal etwas informieren, bevor man irgendwas hinausposaunt. Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch gibt es bei ALG I und ALG II Empfängern nicht. Somit steht einem auch kein Urlaub zu. Man kann aber eine Abwesenheit beim Sachbearbeiter beantragen, ob dies jedoch durchgeht entscheidet einzig der Sachbearbeiter.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Broiler, post: 34863"] otta51, vielleicht vorher auch mal etwas informieren, bevor man irgendwas hinausposaunt. Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch gibt es bei ALG I und ALG II Empfängern nicht. Somit steht einem auch kein Urlaub zu. Man kann aber eine Abwesenheit beim Sachbearbeiter beantragen, ob dies jedoch durchgeht entscheidet einzig der Sachbearbeiter. [/QUOTE]
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