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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34864"]</p><p>Gemeinhin stellen 3 Wochen Ortsabwesenheit im Kalenderjahr (mit vorher eingeholter Genehmigung) kein Problem dar. In den ersten 3 Monaten des Leistungsbezuges geht es aber nicht.</p><p>@ Michelle: Wohin der Urlaub geht, ist völlig egal. Bei genehmigter Ortsabwesenheit kann ein Alg-1-Empfänger selbstverständlich auch nach Florida fahren - ein Alg-1-Empfänger muß ja schließlich nicht arm sein.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34864"] Gemeinhin stellen 3 Wochen Ortsabwesenheit im Kalenderjahr (mit vorher eingeholter Genehmigung) kein Problem dar. In den ersten 3 Monaten des Leistungsbezuges geht es aber nicht. @ Michelle: Wohin der Urlaub geht, ist völlig egal. Bei genehmigter Ortsabwesenheit kann ein Alg-1-Empfänger selbstverständlich auch nach Florida fahren - ein Alg-1-Empfänger muß ja schließlich nicht arm sein. [/QUOTE]
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