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kann finanzamt reisekosten verweigern?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34541"]</p><p>die Fallgestaltung ist zwar ein wenig unüblich. Aber wenn der Arbeitgeber die Fahrten angeordnet hat, die Fahrten tatsächlich durchgeführt wurden, und es keine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber gab, wird das Finanzamt die Fahrten anerkennen (müssen). </p><p>Eine regelmässige Arbeitsstätte liegt erst dann vor, wenn diese ein mal wöchentlich für mindestens vier Stunden aufgesucht wird, um dort organisatorisches zu erledigen. Dann gilt die Regelung, dass nur die einfache Entfernung mit € 0,30/km angesetzt werden kann.</p><p></p><p>Nach dem geschilderten Sachverhalt liegen hier Dienstreisen vor, (Reisekosten, ansatzfähig mit € 0,30/km für die Hin-und Rückfahrt), dazu könnten ggf. Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosen abgerechnet werden. (wenn die vom Arbeitgeber nicht erstattet werden).</p><p></p><p>Das Finanzamt kann ggf. eine Bescheinigung des Arbeitgebers verlangen, dass Sie an den Meeting teilgenommen haben und dass der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet hat. </p><p></p><p>Ihr Steuerberater wollte da sicherlich nur auf die etwas ungewöhnliche Fallgestaltung hinweisen und war deshalb mit seinen Ausführungen vorsichtig.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34541"] die Fallgestaltung ist zwar ein wenig unüblich. Aber wenn der Arbeitgeber die Fahrten angeordnet hat, die Fahrten tatsächlich durchgeführt wurden, und es keine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber gab, wird das Finanzamt die Fahrten anerkennen (müssen). Eine regelmässige Arbeitsstätte liegt erst dann vor, wenn diese ein mal wöchentlich für mindestens vier Stunden aufgesucht wird, um dort organisatorisches zu erledigen. Dann gilt die Regelung, dass nur die einfache Entfernung mit € 0,30/km angesetzt werden kann. Nach dem geschilderten Sachverhalt liegen hier Dienstreisen vor, (Reisekosten, ansatzfähig mit € 0,30/km für die Hin-und Rückfahrt), dazu könnten ggf. Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosen abgerechnet werden. (wenn die vom Arbeitgeber nicht erstattet werden). Das Finanzamt kann ggf. eine Bescheinigung des Arbeitgebers verlangen, dass Sie an den Meeting teilgenommen haben und dass der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet hat. Ihr Steuerberater wollte da sicherlich nur auf die etwas ungewöhnliche Fallgestaltung hinweisen und war deshalb mit seinen Ausführungen vorsichtig. [/QUOTE]
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