Kann ich meinen Leasingvetrag vorzeitig ablösen?

Diskutiere Kann ich meinen Leasingvetrag vorzeitig ablösen? im Übrige Finanzierungsmöglichkeiten Forum im Bereich Kredite, Finanzierung, Darlehen; Hallo, ich habe vor 2 Jahren mir ein Auto geleast. Der Vertrag ist für eine Dauer von 54 Monaten vorgesehen. Aber jetzt möchte ich nach...
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Gast

Hallo,

ich habe vor 2 Jahren mir ein Auto geleast. Der Vertrag ist für eine Dauer von 54 Monaten vorgesehen.

Aber jetzt möchte ich nach Ausland und will das Auto zurückgeben. Aber wie sieht es mit dem Leasingvertrag aus?

Kann ich diesen vorzeitig auflösen? Wenn ja, wie hoch kann die von der Bank verlangte Entschädigung sein?

Oder gibt es die Möglichkeit, dass man einen Leasingvertrag auf eine andere Person überträgt.

Kann die Bank nein dazu sagen?


Gruß
 
aldo

aldo

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Hallo,

unter ganz bestimmten Bedingungen besteht natürlich für alle Verträge eine Möglichkeit der Sonderkündigung. Allerdings solltest du das mit deiner Leasinggesellschaft besprechen und dir ausrechnen lassen, was dich ein vorzeitiger Ausstieg vom Vertrag so kostet.

Du kannst natürlich deinen Leasingvertrag auch an eine andere Person übertragen.

Du musst natürlich jemanden finden, der einen bestehenden L-Vertrag einsteigt und dann musst du deine Bank überzeugen den L-Vetrag auf die neue Person ohne größere Kosten umzuschreiben.

Wenn du diese beiden Punkte gelöst hast, dann kannst du so aus dem Vertrag aussteigen.

Bei der ersten Variante werden erhebliche Kosten auf dich zukommen.

Das solltest du aber mit deiner Bank gründlich besprechen und auch dir schriftlich geben lassen, was dich der vorzeitige Ausstieg im Endeffekt kostet.

Gruß
 
GeorgPuetz

GeorgPuetz

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Meistens ist die Kfz-Leasingrate bei einer längeren Vertragsdauer geringer als bei einer kurzen Vertragsdauer. Der wichtigste Grund dürfte sein dass der prozentuale Wertverlust des Kfz zu Beginn höher ausfällt als in den letzten Jahren. Der durchschnittliche Wertverlust ist bei einer langen Leasingdauer also geringer als bei einer kurzen Leasingdauer. Wenn sich nun Ihre Leasingdauer von 4,5 auf 2 Jahre verkürzt, steigt damit der durchschnittliche Wertverlust je Leasingrate. Oder einfach ausgedrückt: hätten Sie das Kfz nur für zwei Jahre geleast, ware die monatliche Rate höher gewesen als bei Ihrer Leasingdauer von 4,5 Jahren.

Es wird somit sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Nachzahlung leisten müssen. Ist der Leasinggeber fair, wird er Ihnen die Differenz aus den beiden Raten in Rechnung stellen. Eventuell noch aufgezinst für die bisherige Dauer, zzgl. Bearbeitungsgebühr.

Es ist dann noch zwischen Restwertleasing und Kilometerleasing zu unterscheiden. Welchen Vertrag haben Sie??? Bei einem Kilometerleasing sollte so wie zuvor beschrieben verfahren werden. Bei einem Restwertleasing gibt es eine aktuelle Bewertung des Kfz, verrechnet mit dem "Restwertanteil" je gezahlter Rate und zzgl. entgangener Marge des Leasinggebers.

Lassen Sie sich die Berechnung von Ihrem Leasinggeber erstellen und dann viel Spaß beim Nachrechnen :)
 
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